NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: August 2020
Hinweis:

Soweit die nach steuerlichen Vorschriften zu führenden Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern geführt (§ 146 Abs. 5 AO) und steuerlich relevante Unterlagen auf Datenträgern aufbewahrt werden (§ 147 Abs. 2 AO), wird auf die Abhandlung „Bp-Kartei: Buchführung (Digitale Buchführung)” in Teil I verwiesen.

A. Gesetzliche Bestimmungen

I. Aufbewahrungspflichten nach AO und HGB

Aufbewahrungspflichten ergeben sich steuerrechtlich aus der Abgebanordnung. Die Vorschrift des § 147 AO stimmt dabei inhaltlich weitgehend mit den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 257, 261 HGB überein. Damit ist die Parallelität Handelsrecht – Steuerrecht gewahrt. Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Gegenüberstellung:


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Steuerrecht
Handelsrecht
Umfang der Aufbewahrungspflicht
§ 147 Abs. 1 AO
1.  Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
2.  die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe,
3.  Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe,
4.  Buchungsbelege,
4a  Unterlagen nach Artikel 15 Abs. 1 und Artikel 163 des Zollkodex der Union,
5.  sonstige Unterlagen, soweit sie für die Best...

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