Arbeitshilfe August 2016

Übertragung von Kommanditanteilen an geschlossenen Immobilienfonds im Rahmen eines Schadenersatzprozesses wegen Prospekthaftung: Abgrenzung zwischen Veräußerung und Rückabwicklung

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Zur Frage, ob es sich bei den Rückkäufen von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds an den Initiator wegen dessen irreparablen Leistungsstörungen um eine Rückabwicklung von Anschaffungsgeschäften handelt, die jeweils nicht zur Erfüllung des Tatbestands eines Veräußerungsgeschäfts nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr 1, Satz 4 EStG führen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB DAAAF-02742