BMF - IV A 4 - S 1544/09/10001-07 BStBl 2015 I S. 521

Richtsatzsammlung 2014

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2014 bekannt (Anlage).

Inhaltsverzeichnis


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Seite
Vorbemerkungen
3 – 9
Anlage zu den Vorbemerkungen
10 – 13
Synonyme der Gewerbeklassen
14 – 19
Umrechnungstabellen der Rohgewinnsätze in Rohgewinnaufschlagsätze und der Rohgewinnaufschlagsätze in Rohgewinnsätze
20 – 21
Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen in alphabetischer Reihenfolge
22 – 35
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben
36 – 37

Vorbemerkungen

A) Allgemeines

1. Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO).

Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.

Werden für einen Gewerbebetrieb, für den Buchführungspflicht besteht, keine Bücher geführt, oder ist die Buchführung nicht ordnungsmäßig (R 5.2 Abs. 2 EStR), so ist der Gewinn nach § 5 EStG unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles, unter Umständen unter Anwendung von Richtsätzen, zu schätzen (R 4.1 Abs. 2 EStR). Ein Anspruch darauf, nach Richtsätzen besteuert zu werden, besteht nicht.

2. Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden. Sie gelten nicht für Großbetriebe.

3. Die Richtsätze stellen auf die Verhältnisse eines Normalbetriebs ab. Der Normalbetrieb ist ein Einzelunternehmen mit Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich. Die Richtsätze können bei Betrieben von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften ermittelt und angewendet werden. Bei dem Vergleich mit dem Normalbetrieb sind die Besonderheiten des Körperschaftsteuerrechts zu beachten.

4. Die Richtsätze finden auch auf Steuerpflichtige mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung) Anwendung. Hierzu sind die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (ggf. Umrechnung der Einnahmen und Ausgaben von Ist- auf Sollbeträge, Neutralisierung der Umsatzsteuer, Zuordnung außerordentlicher bzw. periodenfremder Aufwendungen und Erträge zum Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit). Hat der Steuerpflichtige zulässigerweise die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gewählt, ist auch eine Gewinnschätzung in dieser Gewinnermittlungsart durchzuführen. Bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart sind Berichtigungen des Gewinns gemäß R 4.6 Abs. 1 EStR vorzunehmen, wenn der Gewinn im Anschluss an eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nach Richtsätzen geschätzt oder nach einer Richtsatzschätzung im nächsten Jahr nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird. Ggf. müssen im Rahmen der Richtsatzschätzung zusätzlich Bestandsveränderungen (z. B. Warenbestände, Forderungen und Verbindlichkeiten) ermittelt bzw. geschätzt und berücksichtigt werden.

B) Aufbau der Richtsätze

5. Richtsätze werden in v. H.-Sätzen des wirtschaftlichen Umsatzes für den Rohgewinn (Rohgewinn I bei Handelsbetrieben, Rohgewinn II bei Handwerks- und gemischten Betrieben (Handwerk mit Handel), für den Halbreingewinn und den Reingewinn ermittelt (Spalten 4 bis 7 der tabellarischen Übersicht der Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen). Bei Handelsbetrieben wird daneben der Rohgewinnaufschlagsatz angegeben (Spalte 3 der Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen). Für Handwerks- und gemischte Betriebe ist nachrichtlich auch ein durchschnittlicher Rohgewinn I in Spalte 4 der Richtsatzsammlung verzeichnet, der als Anhalt für den Waren- und Materialeinsatz dienen soll.

Zu den Handelsbetrieben im Sinne der Richtsätze rechnen auch die Betriebe nachstehender Gewerbeklassen:

  • Bäcker, Konditor

  • Cafes, Gaststätten, Imbissbetriebe

  • Fleischer, Metzger, Schlachter

  • Kosmetiksalons

  • Optiker.

Glas- und Gebäudereinigungsbetriebe sowie Gerüstbauer werden im Sinne der Richtsätze als Fertigungsbetriebe behandelt, da sie besonders lohnintensiv sind. Daher wird bei diesen Gewerbeklassen der Rohgewinn II ausgewiesen.

6. Die Richtsätze bestehen aus einem oberen und einem unteren Rahmensatz sowie einem Mittelsatz. Die Rahmensätze tragen den unterschiedlichen Verhältnissen Rechnung. Der Mittelsatz ist das gewogene Mittel aus den Einzelergebnissen der geprüften Betriebe einer Gewerbeklasse.

7. Der Aufbau der Richtsätze ist in dem nachstehend als Anlage abgedruckten Schema dargestellt.

8. Der Normalbetrieb weist folgende Merkmale auf:

8.1 Wirtschaftlicher Umsatz

8.1.1 Wirtschaftlicher Umsatz im Sinne der Richtsätze ist die Jahresleistung des Betriebes zu Verkaufspreisen – ohne Umsatzsteuer – abzüglich der Preisnachlässe und der Forderungsverluste.

Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen auch:

  • Einnahmen aus sonstigen branchenüblichen Leistungen (z. B. aus Materialabfällen, aus Automatenaufstellung in Gaststätten, Werbezuschüsse),

  • Bedienungsgelder sowie

  • Verbrauchsteuern (z. B. Biersteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer, Schaumweinsteuer), die entgeltmäßig miterhoben werden.

Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen nicht:

  • Erträge aus gewillkürtem Betriebsvermögen,

  • Einnahmen aus Hilfsgeschäften,

  • Einnahmen aus in Vorjahren ausgebuchten Kundenforderungen,

  • Einnahmen aus nicht branchenüblichen Leistungen (z. B. aus ehrenamtlicher oder gutachtlicher Tätigkeit, aus Lotto- und Totoannahme),

  • unentgeltliche Wertabgaben,

  • Lieferungen und sonstige Leistungen i. S. des § 3 Abs. 1b UStG,

  • Leistungen an das Personal,

  • Leistungen für eigenbetriebliche Zwecke.

8.1.2 Bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes werden Kundenforderungen und Anzahlungen von Kunden mit Nettowerten, d. h. ohne Umsatzsteuer verrechnet.

8.1.3 Bei Handelsbetrieben entspricht der wirtschaftliche Umsatz dem Sollumsatz. Bei Handwerksbetrieben werden fertige und teilfertige Erzeugnisse aus eigener Herstellung sowie angefangene Arbeiten bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes zu Verkaufspreisen verrechnet, weil dem wirtschaftlichen Materialeinsatz und dem Einsatz an Fertigungslöhnen der entsprechende wirtschaftliche Umsatz gegenübergestellt wird. Die Verkaufspreise werden soweit wie möglich den Ausgangsrechnungen entnommen. Besteht diese Möglichkeit nicht, so werden die Verkaufspreise für die Bestände an fertigen und teilfertigen Erzeugnissen aus der eigenen Herstellung sowie an angefangenen Arbeiten in der Regel wie folgt ermittelt:

Herstellungskosten nach § 6 EStG


Tabelle in neuem Fenster öffnen
+
anteiliger Unternehmerlohn, wenn der Unternehmer an der Fertigung mitgearbeitet hat (der Zuschlag ist nach dem Ausmaß der Mitarbeit des Unternehmers zu bemessen)
+
Zuschlag für die in den Herstellungskosten nicht erfassten sonstigen Kosten (z. B. allgemeine Verwaltungskosten, soweit sie nicht in den steuerlichen Herstellungskosten enthalten sind, und Vertriebskosten), für Risiko und Gewinn (dieser Zuschlag ist ggf. zu schätzen, dabei ist der Fertigungsgrad zu berücksichtigen)
=
Verkaufspreis bzw. anteilige Verkaufspreise (ohne Umsatzsteuer)
 
Bestände an fertigen, noch nicht abgerechneten Arbeiten werden ebenfalls mit Verkaufspreisen (ohne Umsatzsteuer) angesetzt.

8.2. Waren-/Materialeinsatz

8.2.1 Der Waren-/Materialeinsatz im Sinne der Richtsätze wird mit den steuerlichen Anschaffungskosten – ohne abziehbare Vorsteuer – unter Abzug der unentgeltlichen Wertabgaben (ggf. mit den festgesetzten Pauschbeträgen), der Lieferungen i. S. des § 3 Abs. 1b UStG, der unentgeltlichen Waren- und Materialabgaben an das Personal und des Waren-/Materialverbrauches für eigenbetriebliche Zwecke angesetzt.

Zum Waren-/Materialeinsatz zählen auch:

  • Nebenkosten bis zur Einlagerung (z. B. Frachten, Porti, Transportversicherungen, Warenumschließung, Umschlagskosten, Zölle, Verbrauchsteuern),

  • Werklieferungen und Werkleistungen fremder Unternehmen.

Zum Waren-/Materialeinsatz zählen nicht:

  • Betriebsstoffe (z. B. Energie- und Brennstoffe),

  • Gebühren (z. B. Schlacht- und Fleischbeschaugebühren),

  • Getränkesteuer.

8.2.2 Die Waren- und Materialanfangs- und -endbestände werden mit den steuerlichen Anschaffungskosten – ggf. vermindert um branchenübliche Teilwertabschläge – angesetzt.

8.2.3 Bei der Ermittlung des Waren-/Materialeinsatzes werden Lieferantenschulden und Anzahlungen an Lieferanten mit Nettowerten, d. h. ohne abziehbare Vorsteuer angesetzt.

8.3 Löhne und Gehälter

8.3.1 Zu den Löhnen und Gehältern gehören die Bruttobezüge (einschließlich aller Sachbezüge, wie freie Station, freie Wohnung und Deputate, Urlaubsgeld, Feiertagsvergütungen usw.). Nicht dazu zählt der Anteil des Arbeitgebers an der Sozialversicherung des Arbeitnehmers; er stellt allgemeine sachliche Betriebsaufwendungen dar.

8.3.2 Fertigungslöhne sind Löhne, die in Handwerksbetrieben oder in gemischten Betrieben auf den Fertigungsbereich entfallen. Sie werden bei der Ermittlung des Rohgewinns II vom wirtschaftlichen Umsatz abgezogen.

8.3.3 Unter Löhne und Gehälter für Verwaltung und Vertrieb fallen alle Bruttolöhne und Gehälter, die nicht zum Fertigungsbereich gehören.

8.3.4 Mitarbeit des Betriebsinhabers: Es wird davon ausgegangen, dass im Normalbetrieb ein Betriebsinhaber ohne Entlohnung mitarbeitet. Arbeitet der Betriebsinhaber aus irgendwelchen Gründen (wie Krankheit, hohes Alter) nicht oder nicht dauernd mit, so entsteht dem Betrieb gegenüber dem Normalbetrieb ein überhöhter Lohnaufwand, der vom Gesamtbetrag der Lohnaufwendungen gekürzt wird. Eine Kürzung der Lohnaufwendungen ist auch dann vorzunehmen, wenn und soweit an Stelle eines Betriebsinhabers ein Geschäftsführer entgeltlich tätig ist. Arbeiten andererseits bei einer Gesellschaft mehr als ein Gesellschafter unentgeltlich mit, wird für den zweiten (ggf. für jeden weiteren) unentgeltlich Mitarbeitenden ein angemessener Arbeitslohn (bspw. in Höhe einer dem Gewinn vorab zuzurechnenden Tätigkeitsvergütung) als erspart dem Gesamtbetrag der Löhne zugerechnet.

8.3.5 Mitarbeit des Ehegatten: Es wird unterstellt, dass die Mitarbeit des Ehegatten des Betriebsinhabers oder der Ehegatten der Gesellschafter angemessen entlohnt wird. Arbeitet der Ehegatte ohne oder für eine unangemessen niedrige Entlohnung mit, wird eine Zurechnung des ersparten Lohns vorgenommen.

8.3.6 Mitarbeit übriger Personen: Alle übrigen Personen arbeiten im Normalbetrieb im betriebserforderlichen Umfang und für angemessene Entlohnung mit. Die Lehrlingsvergütung entspricht der Arbeitsleistung.

8.3.7 Die Lohnaufwendungen für eigenbetriebliche Zwecke (z. B. für zu aktivierende Eigenleistungen oder innerbetriebliche Reparaturen) sind abzuziehen.

8.3.8 Löhne und Gehälter, die mit unentgeltlichen Wertabgaben und mit nicht zum wirtschaftlichen Umsatz gehörenden Leistungen zusammenhängen, sind auszuscheiden.

8.4 Betriebsaufwendungen

8.4.1 Außergewöhnliche Aufwendungen (z. B. ein mehrjähriger Erhaltungsaufwand, Kosten der Betriebsverlegung, Nachzahlungen für Betriebssteuern) sind beim Normalbetrieb nicht abzuziehen.

8.4.2 Das gleiche gilt für Aufwendungen, die das gewillkürte Betriebsvermögen betreffen, und für private und sonstige Aufwendungen, die mit nicht zum wirtschaftlichen Umsatz gehörenden Leistungen zusammenhängen.

Werden jedoch nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgüter auch eigenbetrieblich genutzt, so sind die mit dieser Nutzung zusammenhängenden Aufwendungen abziehbar, soweit dies steuerlich zulässig ist.

8.4.3 Beim Anlagevermögen gehören Absetzungen wegen außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung (§ 7 Abs. 1 letzter Satz EStG) und Sonderabschreibungen (außer für geringwertige Anlagegüter nach § 6 Abs. 2 EStG) nicht zum Aufwand. Abzugs- und Hinzurechnungsbeträge nach § 7g EStG dürfen sich beim Richtsatzvergleich nicht auf den Gewinn auswirken.

8.4.4 Wird der Vorsteuerabzug für die allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen nach Durchschnittsätzen ermittelt, so wird die Summe der allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen um die nach Durchschnittsätzen ermittelte Vorsteuer gekürzt.

8.4.5 Nicht abziehbare Aufwendungen (z. B. Personensteuern, Aufsichtsratsvergütungen, Gewerbesteuer, Spenden) stellen keine sonstigen allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen dar.

8.4.6 Löhne für eigenbetriebliche Zwecke, die entsprechend der Bemerkung in Nr. 8.3.7 nicht in den Lohnaufwendungen zu erfassen sind, werden – soweit sie keine Herstellungskosten darstellen – je nach ihrer Verursachung in den allgemeinen oder den besonderen sachlichen Betriebsaufwendungen erfasst.

8.4.7 Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden entsprechend den bei den Löhnen vorgenommenen Normalisierungen erhöht oder gekürzt.

8.4.8 Im Falle der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG werden den allgemeinen sachlichen Betriebsausgaben im steuerlichen Sinn die mit diesen Aufwandspositionen zusammenhängenden Verbindlichkeiten zum Ende des Wirtschaftsjahres zugerechnet und zum Anfang des Wirtschaftsjahres abgerechnet.

8.5 Verdeckte Gewinnausschüttungen(vGA)

VGA sind nicht mit dem körperschaftsteuerlichen, sondern mit dem für ein Einzelunternehmen maßgeblichen Wert für vergleichbare Sachverhalte (Privatentnahmen) anzusetzen. Um diesen Wert sind dann die durch die vGA entstandenen Aufwendungen zu kürzen, ggf. anteilig der Waren-/Materialeinsatz (Nr. 8.2), die Löhne und Gehälter (Nr. 8.3) oder die Betriebsaufwendungen (Nr. 8.4).

C) Anwendung der Richtsätze

9. Verprobung

Bei der Verprobung nach Richtsätzen sind die in den Steuererklärungen ausgewiesenen Umsätze und Gewinne dem Aufbau der Richtsätze (vgl. Nr. 8) entsprechend zu normalisieren, d. h. vergleichbar zu machen.

10. Schätzung

10.1 Schätzungsverfahren

Die Ausgangswerte für die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen sind

  • beim Handelsbetrieb der normalisierte Wareneinsatz,

  • beim Handwerks- und gemischten Betrieb der normalisierte Waren-, Material- und Fertigungslohneinsatz und

  • beim Dienstleistungsbetrieb (z. B. Fuhrgewerbe) die Summe aller normalisierten Betriebsausgaben.

Die Schätzung führt zum wirtschaftlichen Umsatz bzw. Halbrein- oder Reingewinn, der den Verhältnissen eines Normalbetriebs entspricht. Diese Ergebnisse sind insoweit zu erhöhen oder zu vermindern, als die Verhältnisse im Schätzungsfall von denen des Normalbetriebs abweichen (entnormalisieren).

10.2 Schätzungsrahmen

10.2.1 Bei der Schätzung nach Richtsätzen führt die Anwendung der Mittelsätze im allgemeinen zu dem Ergebnis, das mit der größten Wahrscheinlichkeit den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommt. Ein Abweichen vom Mittelsatz kann jedoch durch besondere betriebliche oder persönliche Verhältnisse begründet sein, die nicht durch Entnormalisierungen erfassbar oder ansonsten betragsmäßig feststellbar sind.

10.2.2 Bei einzelnen Gewerbeklassen ist in Spalte 1 der Richtsätze ein Rahmen für den wirtschaftlichen Umsatz angegeben (z. B. bis 250.000 €, über 250.000 € bis 500.000 €, über 500.000 €) Liegt der wirtschaftliche Umsatz im unteren Bereich der jeweiligen Begrenzung, gelten die Richtsätze aus der oberen Rahmenhälfte, im oberen Bereich die aus der unteren Rahmenhälfte.

10.2.3 Soweit die Richtsätze für Handwerksbetriebe und gemischte Betriebe festgesetzt werden, sind bei unterdurchschnittlichem Waren- und Materialeinsatz Sätze der oberen Rahmenhälfte anzusetzen. Der durchschnittliche Waren- und Materialeinsatz ergibt sich aus dem nachrichtlich angegebenen Rohgewinn I.

10.2.4 Der Gewinn ist möglichst nach dem Halbreingewinnsatz zu schätzen, denn die vom Halbreingewinn abzusetzenden besonderen sachlichen und personellen Betriebsaufwendungen können im Allgemeinen festgestellt werden.

10.3 Schätzung bei Betrieben von Körperschaften

Der Gewinn ist zunächst nach den vorgenannten Grundsätzen zu schätzen. Dieser für ein Einzelunternehmen geschätzte Gewinn ist zu korrigieren, soweit er von dem nach § 8 KStG zu ermittelnden Einkommen abweicht. Hierbei ist zu beachten, dass beispielsweise vGA, Personensteuern und Spenden dem nach Richtsätzen geschätzten Gewinn nicht mehr zugerechnet werden dürfen. VGA sind allerdings dann hinzuzurechnen, wenn und soweit ihr körperschaftsteuerlich anzusetzender Wert den in den Richtsätzen bereits berücksichtigten Wert (vgl. Nr. 8.5) übersteigt.

Beispiel:

Reingewinn nach Richtsätzen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
./.
Geschäftsführergesamtbezüge
./.
Arbeitgeberanteil Geschäftsführergehalt
./.
abzugsfähige Spenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG)
=
zu versteuerndes Einkommen

11. Beispiele für die Normalisierungen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Korrekturen
Tatsächliche Verhältnisse
der Merkmale
bei der Verprobung zur Ermittlung vergleichbarer Merkmale (Normalisierung)
bei der Schätzung zur Ermittlung der zutreffenden betriebsindividuellen Merkmale (Entnormalisierung)
Bestandserhöhung bei angefangenen Arbeiten (Herstellungskosten 20.000 €
Verkaufspreis 30.000 €)
wirtsch. Umsatz
Erhöhung um 30.000 €
Kürzung um 30.000 €
Reingewinn
Erhöhung um 10.000 €
Kürzung um 10.000 €
Unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 6.000 €
wirtsch. Umsatz
Kürzung um 6.000 €
Erhöhung um 6.000 €
Wareneinsatz
Kürzung um 6.000 €
………
Reingewinn
ohne Änderung
ohne Änderung, Schätzung aus dem wirtschaftlichen Umsatz vor der Erhöhung um die unentgeltlichen Wertabgaben
Der Inhaber eines Handelsbetriebs war
6 Monate krank
Aufwand für Ersatzkraft 15.000 €
Reingewinn
Erhöhung um 15.000 €
Kürzung um 15.000 €
Überhöhte Miete an Gesellschafter einer GmbH 5.000 €
Reingewinn
Erhöhung um 5.000 €
………
Einnahmen aus Hilfsgeschäften
in Höhe von 2.000 €
wirtsch. Umsatz
Kürzung um 2.000 €
Erhöhung um 2.000 €
Reingewinn
Kürzung um 2.000 €
Erhöhung um 2.000 €

Anlage zu den Vorbemerkungen

Aufbau der Richtsätze

Datei öffnen

Synonyme der in der Richtsatzsammlung aufgeführten Gewerbeklassen in alphabetischer Reihenfolge


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Die Gewerbeklasse
finden Sie unter
Ambulante soziale Dienste
 
Anstreicher
Maler- und Lackierergewerbe
Anstrichbedarf, Eh.
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Apotheken
 
Asia-Imbiss
Imbissbetriebe
Auto…
Kfz…
Bäckerei, Konditorei
 
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
 
Baugeschäft
Bauunternehmen
Baumaler und -lackierer
Maler- und Lackierergewerbe
Bauschreiner
Schreiner, Tischlerei
Bausteinmetz
Steinbildhauerei und Steinmetzerei
Bauspenglerei
Dachdeckerei und Bauspenglerei
Bauschlosser
Schreinerei, Tischlerei
Bautischler
Schreinerei, Tischlerei
Bauunternehmen
 
Beamer
Unterhaltungseleklronik, Eh.
Beerdigungsinstitut
Bestattungsunternehmen
Beherbergungsgewerbe
 
Bekleidung, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung. Eh.
Bekleidungszubehör, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleiduna Eh.
Bestattungsunternehmen
 
Bierwirtschaft
Gaststätten
Blechner
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Blumen und Pflanzen, Eh.
 
Bräunungsstudio
Solarien
Brennstoffe, Eh.
 
Brotbäckerei
Bäckerei, Konditorei
Buchdruckerei
Druckereien
Bücher, Eh.
 
Büglerei
Chemische Reinigung und Wascherei Schreib- und Papierwaren. Schul- und Büroartikel, Eh.
Büromaschinen
Computer und Software, Eh
Busunternehmen
Fuhrgewerbe
Cafés
 
Campingartikel, Eh.
Sport- und Campingartikel, Eh.
CDs (Musik), Eh.
Unterhaltungselektronik, Eh.
Chemische Reinigung und Wäscherei
 
Computer und Software, Eh.
 
Dachdeckerei und Bauspenglerei
 
Damen- und Herrenfrisör
Frisörgewerbe
Damenbekleidung, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung. Eh.
Damenfrisör
Frisörgewerbe
Datenverarbeitungsgeräte
Computer und Software, Eh.
Dekorateur
Raumausstatter
Diktiergeräte
Computer und Software, Eh.
Döner-Imbiss
Imbissbetriebe
Drogerien und Parfümerien
 
Drucker, Eh.
Computer und Software, Eh.
Druckereien
 
Edelmetallwaren, Eh.
Uhren Edelmetall- und Schmuckwaren, Eh.
Einrichtungsgegenstände, Eh.
Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände, Eh.
Eisdielen
 
Eiscafés
Eisdielen
Eisenwaren, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Elektrogeräte, Eh.
Elektrotechnische Erzeugnisse, Eh.
Elektroinstallation
 
Elektrotechnische Erzeugnisse, Eh.
 
Estrichlegerei
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
Fahrräder, Eh.
 
Fahrschulen
 
Farben
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Feinbäckerei
Bäckerei, Konditorei
Feinkeramikwaren, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Feinkostwaren, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Fernsehgeräte, Eh.
Unterhaltungselektronik, Eh.
Fingernagelstudio
Kosmetiksalons
Fische und Fischerzeugnisse, Eh.
 
Fitnesszentren
 
Flaschnerei
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Fleischerei, Metzgerei, Schlachterei
 
Fliesenleger
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
Flipperautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Fotografen (Portrait- und Werbefotografen)
 
Frisörgewerbe
 
Fuhrgewerbe
 
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
 
Fußbodenbelag, Eh.
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Fußpflege
Kosmetiksalons
Garten- u. Landschaftsbau
 
Gasinstallation
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Gasthof
Beherbergungsgewerbe
Gaststätten
 
Gebäudereinigung
Glas- und Gebäudereinigung
Geldspielautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Gemüse, Eh.
Obst Gemuse, Sudtruchte und Kartoffeln Eh.
Genussmittel, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Gerüstbau
 
Geschenkartikel, Eh.
Kunstgewerbliche Erzeugnisse, Geschenkartikel, Eh.
Gesichtsmassage
Kosmetiksalons
Getränke, Eh.
 
Glasergewerbe
 
Glas- und Gebäudereinigung
 
Glaswaren, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Goldschmiedewaren, Eh.
Uhren, Edelmetall- und Schmuckwaren, Eh.
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen
Fuhrgewerbe
Grabsteingeschäft
Steinbildhauerei und Steixmetzerei
Güternahverkehr
Fuhrgewerbe
Handarbeiten
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Handarbeitsbedarf, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Handyshop
Telekommunikationsgeräte und Mobiltelefone, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
 
Hausrat, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Heißmangel
Chemische Reinigung und Wäscherei
Heizöl, Eh.
Brennstoffe, Eh.
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
 
Herrenbekleidung, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Herrenfrisör
Frisörgewerbe
Hobelwerke
Sage- und Hobelwerke
Holzbau
Zimmerei
Holzhausrat, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Hotel
Beherbergungsgewerbe
Hüte, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Imbissbetriebe
 
Imbissbetriebe mit asiatischem Speiseangebot
Imbissbetriebe
Installation von Gas- und Flüssigkeitsleitungen
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Kartoffeln, Eh.
Obst, Gemüse, Südfruchte und Kartoffeln, Eh.
Keramik, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Kfz-Einzelhandel
 
Kfz-Lackierer
 
Kfz-Reparatur
 
Kfz-Zubehörhandel
 
Kinderbekleidung, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Kioske und Verkaufsstände
 
Klempnerei
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Klimatechnik
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Kohlen, Eh.
Brennstoffe, Eh.
Konditorei
Bäckerei, Konditorei
Körperpflegemittel, Eh.
Drogerien und Parfümerien
Kopiergeräte, Eh.
Computer und Software, Eh.
Kosmetik
Drogerien und Parfümerien
Kosmetiksalons
 
Kraftfahrschulen
Fahrschulen
Kraftwagenverkehr
Fuhrgewerbe
Küchengeräte, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Kunstgewerbliche Erzeugnisse, Geschenkartikel, Eh.
 
Kunstschlosserei
Schlosserei
Kunststoffhausrat, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Kurzwaren, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Lacke, Eh.
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Lackierer
Maler- und Lackierergewerbe
Lackierung von Straßenfahrzeugen
Kfz-Lackiererei
Landschaftsgärtner, -gestaltung
Garten- u. Landschaftsbau
Lebensmittel, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Lederwaren und Reisegepäck, Eh.
 
Leuchten, Eh.
Elektrotechnische Erzeugnisse, Eh.
Lüftungstechnik
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Maler- und Lackierergewerbe
 
Maniküre
Kosmetiksalons
Metallwaren, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Meterwaren, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Metzgerei
Fleischerei, Metzgerei, Schlachterei
Mietwagen mit Fahrer
Fuhrgewerbe
Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände, Eh.
 
Möbelschreinerei
Schreinerei, Tischlerei
Möbeltischlerei
Schreinerei, Tischlerei
Mobiltelefone
Telekommunikationsgeräte und Mobiltelefone, Eh.
Mosaikleger
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
Mützen, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel verach. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
 
Naturkost, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Oberbekleidung, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln, Eh.
 
Omnibusunternehmen
Fuhrgewerbe
Optiker
 
Papierwaren, Eh.
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel, Eh.
Parfümerien
Drogerien und Parfümerien
Pediküre
Kosmetiksalons
Pension
Beherbergungsgewerbe
Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen
Fuhrgewerbe
Pflanzen, Eh.
Blumen und Pflanzen, Eh.
Pizzerien
Gaststätten
Pflegedienst
Ambulante soziale Dienste
Plattenleger
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
Polsterer
Raumausstatter
Polsterwaren, Eh.
Möbel und sonstige
 
Einrichtungsgegenstände, Eh.
Portraitfotograf
Fotografen (Portrait- und Werbefotografen)
Porzellanwaren, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Radiogeräte, Eh.
Unterhaltungselektronik, Eh.
Raumausstatter
 
Reformwaren, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Restaurant
Gaststätten
Restaurant mit asiatischem Speiseangebot
Gaststätten
Rundfunkgeräte, Eh.
Unterhaltungselektronik, Eh.
Säge- und Hobelwerk
 
Säuglingsbekleidung, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Scanner, Eh.
Computer und Software, Eh.
Schallplatten, Eh.
Unterhaltungselektronik, Eh.
Schankwirtschaft
Gaststätten
Schirme, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Schlachterei
Fleischerei, Metzgerei, Schlachterei
Schlosserei
 
Schmied
Schlosserei
Schmuckwaren, Eh.
Uhren, Edelmetall- und Schmuckwaren, Eh.
Schneidereibedarf, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Schnellimbiss
Imbissbetriebe
Schnellreinigung
Chemische Reinigung und Wäscherei
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel, Eh.
 
Schreinerei, Tischlerei
 
Schuhe und Schuhwaren, Eh.
 
Schuhwaren, Eh.
Schuhe und Schuhwaren, Eh.
Schulartikel, Eh.
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel, Eh.
Silberwaren, Eh.
Uhren, Edelmetall- und Schmuckwaren, Eh.
Software
Computer und Software, Eh.
Solarien
 
Speiseeis
Eisdielen
Speisewirtschaft
Gaststätten
Spenglerei
Dachdeckerei und Bauspenglerei
Spielautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
 
Spielwaren, Eh.
 
Spirituosen, Eh.
Getränke, Eh.
Sport- und Campingartikel, Eh.
 
Steinbildhauerei und Steinmetzerei
 
Steinmetz
Steinbildhauerei und Steinmetzerei
Strickwaren, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung. Eh.
Südfrüchte, Eh.
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln, Eh.
Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
 
Tapeten, Eh.
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Tapezierer
Raumausstatter
Täschnerwaren, Eh.
Lederwaren und Reisegepäck, Eh.
Taxigewerbe
Fuhrgewerbe
Telekommunikationsgeräte und Mobiltelefone, Eh.
 
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
 
Tischlerei
Schreinerei, Tischlerei
Tüncher
Maler- und Lackierergewerbe
Uhren, Edelmetall- und Schmuckwaren, Eh.
 
Unterhaltungselektronik, Eh.
 
Unterhaltungszeitschriften, Eh.
Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
Verkaufsstände
Kioske und Verkaufsstände
Versicherungsmakler (inkl. Versicherungsvertreter)
 
Versicherungsvertreter
Versicherungsmakler (inkl. Versicherungsvertreter)
Video…
Unterhaltungselektronik, Eh.
Wäsche, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Wäscherei
Chemische Reinigung und Wäscherei
Wasserinstallation
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Wein, Eh.
Getränke, Eh.
Weinwirtschaft
Gaststätten
Weißbinder
Maler- und Lackierergewerbe
Weißwaren, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Werbefotograf
Fotografen (Portrait- und Werbefotografen)
Wirkwaren, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Wirtschaft
Gaststätten
Wollwaren, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Zeitschriften, Eh.
Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
Zigarren und Zigaretten, Eh.
Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
Zimmerei
 


Tabelle in neuem Fenster öffnen

Umrechnung der Rohgewinnsätze in Rohgewinnaufschlagsätze

Es entspricht
Es entspricht
Es entspricht
ein
Rohgewinnsatz
in v. H. des
Umsatzes
von
einem
Rohgewinnaufschlagsatz in
v. H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
ein
Rohgewinnsatz
in v. H. des
Umsatzes von
einem
Rohgewinnaufschlagsatz in
v. H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
ein
Rohgewinnsatz
in v. H. des
Umsatzes von
einem
Rohgewinnaufschlagsatz in
v. H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
1
1,01
34
51,52
67
203,03
2
2,04
35
53,85
68
212,50
3
3,09
36
56,25
69
222,58
4
4,17
37
58,73
70
233,33
5
5,26
38
61,29
71
244,83
6
6,38
39
63,93
72
257,14
7
7,53
40
66,67
73
270,37
8
8,70
41
69,49
74
284,62
9
9,89
42
72,41
75
300,00
10
11,11
43
75,44
76
316,67
11
12,36
44
78,57
77
334,78
12
13,64
45
81,82
78
354,55
13
14,94
46
85,19
79
376,19
14
16,28
47
88,68
80
400,00
15
17,65
48
92,31
81
426,32
16
19,05
49
96,08
82
455,56
17
20,48
50
100,00
83
488,24
18
21,95
51
104,08
84
525,00
19
23,46
52
108,33
85
566,67
20
25,00
53
112,77
86
614,29
21
26,58
54
117,39
87
669,23
22
28,21
55
122,22
88
733,33
23
29,87
56
127,27
89
809,09
24
31,58
57
132,56
90
900,00
25
33,33
58
138,10
91
1.011,11
26
35,14
59
143,90
92
1.150,00
27
36,99
60
150,00
93
1.328,57
28
38,89
61
156,41
94
1.566,67
29
40,85
62
163,16
95
1.900,00
30
42,86
63
170,27
96
2.400,00
31
44,93
64
177,78
97
3.233,33
32
47,06
65
185,71
98
4.900,00
33
49,25
66
194,12
99
9.900,00


Tabelle in neuem Fenster öffnen

Umrechnung der Rohgewinnaufschlagsätze in Rohgewinnsätze

Es entspricht
Es entspricht
Es entspricht
ein
Rohgewinnaufschlagsatz in
v. H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
einem
Rohgewinnsatz
in v. H. des
Umsatzes von
ein
Rohgewinnaufschlagsatz in
v. H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
einem
Rohgewinnsatz
in v. H. des
Umsatzes von
ein
Rohgewinnaufschlagsatz in
v. H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
einem
Rohgewinnsatz
in v. H.
des Umsatzes
von
1
0,99
43
30,07
85
45,95
2
1,96
44
30,56
86
46,24
3
2,91
45
31,03
87
46,52
4
3,85
46
31,51
88
46,81
5
4,76
47
31,97
89
47,09
6
5,66
48
32,43
90
47,37
7
6,54
49
32,89
91
47,64
8
7,41
50
33,33
92
47,92
9
8,26
51
33,77
93
48,19
10
9,09
52
34,21
94
48,45
11
9,91
53
34,64
95
48,72
12
10,71
54
35,06
96
48,98
13
11,50
55
35,48
97
49,24
14
12,28
56
35,90
98
49,49
15
13,04
57
36,31
99
49,75
16
13,79
58
36,71
100
50,00
17
14,53
59
37,11
110
52,38
18
15,25
60
37,50
120
54,55
19
15,97
61
37,89
130
56,52
20
16,67
62
38,27
140
58,33
21
17,36
63
38,65
150
60,00
22
18,03
64
39,02
160
61,54
23
18,70
65
39,39
170
62,96
24
19,35
66
39,76
180
64,29
25
20,00
67
40,12
190
65,52
26
20,63
68
40,48
200
66,67
27
21,26
69
40,83
250
71,43
28
21,88
70
41,18
300
75,00
29
22,48
71
41,52
350
77,78
30
23,08
72
41,86
400
80,00
31
23,66
73
42,20
450
81,82
32
24,24
74
42,53
500
83,33
33
24,81
75
42,86
550
84,62
34
25,37
76
43,18
600
85,71
35
25,93
77
43,50
650
86,67
36
26,47
78
43,82
700
87,50
37
27,01
79
44,13
750
88,24
38
27,54
80
44,44
800
88,89
39
28,06
81
44,75
850
89,47
40
28,57
82
45,05
900
90,00
41
29,08
83
45,36
950
90,48
42
29,58
84
45,65
1000
90,91


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bezeichnung der Gewerbeklassen in alphabetischer Reihenfolge
Gewerbekennzahl lt. Verzeichnis der Wirtschaftszweige
Rohgewinnaufschlag auf den Wareneinsatz bzw. Waren- und Materialeinsatz (Umrechn. Rohgew. I der Sp. 4)
Rohgewinn I
Rohgewinn II
Halbreingewinn
Reingewinn
Bemerkungen
(vgl. Nr. 5 der Vorbemerkungen)
in v. H. des wirtsch. Umsatzes
1
2
3
4
5
6
7
8
Ambulante soziale Dienste
88101.2
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
300.000 €
 
 
 
 
45 – 84
67
11 – 70
39
B
über
300.000 €
 
 
 
 
32 – 84
65
7 – 40
23
Apotheken
47730.0
30 – 41
35
23 – 29
26
 
15 – 23
19
4 – 13
8
 
Bäckerei, Konditorei
10710.0
 
 
 
 
 
 
Brot- und Feinbäckerei
47240.0
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
250.000 €
 
156 – 400
245
61 – 80
71
 
30 – 62
47
9 – 32
20
B
über
250.000 €
 
156 – 400
61 – 80
 
30 – 62
7 – 24
 
bis
500.000 €
 
245
71
 
47
16
C
über
500.000 €
 
156 – 400
245
61 – 80
71
 
30 – 62
47
4 – 17
10
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
47523.0
47530.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
600.000 €
 
35 – 163
72
26 – 62
42
 
12 – 45
27
4 – 24
14
B
über
600.000 €
 
25 – 113
54
20 – 53
35
 
12 – 35
21
3 – 14
8
Bauunternehmen
41201.0
 
 
 
 
 
 
(mit Materiallieferung)
43999.0
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
72
41 – 82
60
15 – 62
35
13 – 64
31
B
über
200.000 €
 
 
69
32 – 62
11 – 35
7 – 27
 
bis
500.000 €
 
 
 
46
21
16
C
über
500.000 €
 
 
57
22 – 51
34
5 – 25
13
2 – 19
10
Beherbergungsgewerbe
 
 
 
 
 
 
 
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension
55101.0
55103.0
55104.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
500.000 €
 
257 – 1329
456
72 – 93
82
 
36 – 65
50
9 – 33
21
B
über
500.000 €
 
257 – 1329
456
72 – 93
82
 
36 – 65
50
4 – 20
12
Hotels garnis, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück
55102.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
 
 
40 – 75
57
12 – 45
28
B
über
200.000 €
 
 
 
 
40 – 75
57
6 – 36
20
Bestattungsunternehmen
96031.0
 
 
 
 
 
 Vermittlungsprovisionen sind einbezogen
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
250.000 €
 
233 – 1150
456
70 – 92
82
 
35 – 65
51
20 – 53
36
B
über
250.000 €
 
233 – 1150
456
70 – 92
82
 
35 – 65
51
15 – 44
29
Blumen und Pflanzen, Eh.
(ohne Gärtnerei)
47761.0
64 – 163
104
39 – 62
51
 
22 – 47
35
7 – 29
16
 
Brennstoffe, Eh.
47991.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
1.000.000 €
 
5 – 69
30
5 – 41
23
 
3 – 25
13
2 – 16
9
B
über
1.000.000 €
 
4 – 11
8
4 – 10
7
 
2 – 6
4
1 – 5
3
Bücher, Eh.
(auch in Verbindung mit Schreibwaren)
47610.0
32 – 64
45
24 – 39
31
 
15 – 30
21
4 – 15
9
Cafés
56104.0
186 – 376
257
65 – 79
72
 
34 – 63
48
7 – 32
19
 
Chemische Reinigung und Wäscherei
96010.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
 
 
36 – 72
54
9 – 41
24
B
über
200.000 €
 
 
 
 
36 – 72
54
7 – 28
19
Computer und Software, Eh.
47410.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
250.000 €
 
41 – 223
89
29 – 69
47
 
17 – 48
30
10 – 37
24
B
über
250.000 €
 
22 – 144
64
18 – 59
39
 
12 – 40
25
3 – 24
14
Dachdeckerei und Bauspenglerei
43911.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
300.000 €
 
 
66
36 – 65
50
13 – 38
25
8 – 34
20
B
über
300.000 €
 
 
61
28 – 53
40
9 – 29
18
4 – 24
13
Drogerien und Parfümerien
47750.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
250.000 €
 
47 – 285
100
32 – 74
50
 
18 – 47
31
4 – 32
16
B
über
250.000 €
 
43 – 113
75
30 – 53
43
 
18 – 40
29
3 – 18
10
Druckereien
18120.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
73
47 – 83
63
20 – 55
35
10 – 41
25
B
über
200.000 €
 
 
73
46 – 73
17 – 42
7 – 32
 
bis
400.000 €
 
 
 
56
29
19
C
über
400.000 €
 
 
70
37 – 62
49
13 – 30
21
4 – 21
12
Eisdielen
56105.0
223 – 525
335
69 – 84
77
 
37 – 69
52
10 – 42
24
 
Elektroinstallation
(auch mit Einzelhandel)
43210.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
66
40 – 72
56
17 – 51
33
13 – 49
29
B
über
200.000 €
 
 
63
32 – 63
14 – 42
10 – 34
 
bis
400.000 €
 
 
 
47
28
22
C
über
400.000 €
 
 
55
24 – 46
35
9 – 28
17
4 – 21
12
Elektrotechnische Erzeugnisse, Eh.
(auch mit Reparatur- und Installationsarbeiten)
47540.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
300.000 €
 
39 – 186
82
28 – 65
45
 
15 – 45
28
8 – 37
19
B
über
300.000 €
 
35 – 133
67
26 – 57
40
 
16 – 36
25
4 – 20
11
Fahrräder, Eh.
(auch mit Reparaturen und Einzelhandel mit Ersatzteilen und Zubehör)
47641.0
41 – 85
59
29 – 46
37
 
17 – 36
25
6 – 22
13
 
Fahrschulen
85530.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
85530.2
 
 
 
 
 
A
bis
180.000 €
 
 
 
 
38 – 72
55
19 – 55
36
B
über
180.000 €
 
 
 
 
38 – 72
55
16 – 46
29
Fische, Fischerzeugnisse, Eh.
47230.0
52 – 133
82
34 – 57
45
 
16 – 40
27
4 – 25
15
 
Fitnesszentren
93130.0
 
 
 
37 – 72
55
5 – 33
17
 
Fleischerei, Metzgerei, Schlachterei
(auch mit Fleisch- und Handelswarenzukauf)
10130.0
47220.0
79 – 150
108
44 – 60
52
 
20 – 42
31
5 – 21
12
 
Fotografen (Portrait- und Werbefotografen)
74201.2
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
100.000 €
 
 
 
 
32 – 74
53
18 – 71
42
B
über
100.000 €
 
 
 
 
32 – 74
53
16 – 56
34
Frisörgewerbe
(auch mit Einzelhandel)
96021.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
 
90
53 – 89
68
26 – 63
42
17 – 48
31
B
über
150.000 €
 
 
88
42 – 66
54
19 – 42
31
9 – 35
21
Fuhrgewerbe (Straßenverkehr)
 
 
 
 
 
 
 
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen
49410.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
 
 
22 – 62
42
16 – 52
35
B
über
200.000 €
 
 
 
 
15 – 61
9 – 31
 
bis
500.000 €
 
 
 
 
36
19
C
über
500.000 €
 
 
 
 
11 – 44
27
3 – 20
10
Personenbeförderung mit Personenkraftfahrzeugen
 
 
 
 
 
 
 
Taxigewerbe und Mietwagen mit Fahrer
49320.0
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
75.000 €
 
 
 
 
26 – 63
47
25 – 60
43
B
über
75.000 €
 
 
 
 
26 – 63
14 – 46
 
bis
200.000 €
 
 
 
 
47
29
C
über
200.000 €
 
 
 
 
26 – 63
47
8 – 34
19
Busunternehmen
49310.0
49391.0
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
49392.0
 
 
 
 
 
A
bis
400.000 €
 
 
 
 
20 – 60
39
9 – 34
22
B
über
400.000 €
 
 
 
 
15 – 52
34
4 – 18
10
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
(mit Materiallieferung)
43331.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
 
74
48 – 90
68
24 – 58
41
19 – 58
37
B
über
150.000 €
 
 
66
34 – 69
15 – 45
14 – 41
 
bis
300.000 €
 
 
 
51
29
26
C
über
300.000 €
 
 
64
28 – 55
41
13 – 34
21
4 – 29
15
Garten- und Landschaftsbau
81301.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
250.000 €
 
 
77
42 – 85
62
15 – 54
32
10 – 46
27
B
über
250.000 €
 
 
73
36 – 74
12 – 38
8 – 34
 
bis
500.000 €
 
 
 
52
25
20
C
über
500.000 €
 
 
72
33 – 54
44
9 – 27
17
6 – 22
13
Gaststätten
 
 
 
 
 
 
 
Gast-, Speise- und Schankwirtschaften
56101.0
56107.0
56301.0
186 – 376
257
65 – 79
72
 
30 – 65
49
8 – 38
22
bei Restaurants mit asiatischem Speiseangebot Rohgewinnaufschlag obere Rahmenhälfte
Pizzerien
56106.0
 
 
 
 
 
Überwiegend Pizzagerichte und Teigwaren im Warenangebot
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
203 – 400
270
67 – 80
73
 
33 – 61
48
13 – 45
30
B
über
150.000 €
 
203 – 400
270
67 – 80
73
 
33 – 61
48
10 – 35
22
Gerüstbau
43991.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
400.000 €
 
 
 
62 – 91
77
24 – 56
37
15 – 50
32
B
über
400.000 €
 
 
 
54 – 83
67
17 – 46
30
8 – 36
20
Getränke, Eh.
(auch Wein und Spirituosen)
47250.0
27 – 72
43
21 – 42
30
 
11 – 26
19
4 – 19
10
 
Glasergewerbe
43342.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
 
66
48 – 77
62
24 – 54
39
17 – 44
29
B
über
150.000 €
 
 
65
38 – 65
18 – 46
11 – 37
 
bis
300.000 €
 
 
 
52
31
23
C
über
300.000 €
 
 
60
31 – 55
43
13 – 35
25
7 – 28
17
Glas- und Gebäudereinigung
81210.0
81229.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
100.000 €
 
 
 
64 – 100
84
29 – 76
53
25 – 75
48
B
über
100.000 €
 
 
 
50 – 92
24 – 66
19 – 62
 
bis
200.000 €
 
 
 
68
44
38
C
über
200.000 €
 
 
 
43 – 72
20 – 46
15 – 41
 
bis
400.000 €
 
 
 
56
32
26
D
über
400.000 €
 
 
 
37 – 65
48
14 – 34
23
3 – 26
15
Haushaltsgegenstände, Eh.
47521.0
47592.0
47599.0
49 – 163
85
33 – 62
46
 
19 – 42
30
4 – 27
14
 
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
43220.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
57
38 – 64
51
20 – 45
31
15 – 42
28
B
über
200.000 €
 
 
55
29 – 52
12 – 35
7 – 30
 
bis
600.000 €
 
 
 
40
22
17
C
über
600.000 €
 
 
52
23 – 42
32
9 – 27
17
5 – 20
12
Imbissbetriebe
56103.0
56108.0
56109.0
 
 
 
 
 
bei Imbissbetrieben mit asiatischem Speiseangebot Rohgewinnaufschlag obere Rahmenhälfte
Wirtsch. Umsatz
 
 
 
 
 
 
A
bis
100.000 €
 
144 – 376
223
59 – 79
69
 
32 – 63
48
15 – 46
31
B
über
100.000 €
 
144 – 376
223
59 – 79
69
 
32 – 63
48
9 – 39
23
Kfz-Einzelhandel
45110.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
45190.0
 
 
 
 
 
A
bis
500.000 €
 
14 – 89
33
12 – 47
25
 
4 – 27
14
3 – 20
10
B
über
500.000 €
 
10 – 54
23
9 – 35
19
 
4 – 20
11
2 – 12
6
Kfz-Lackiererei
45201.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
78
50 – 82
67
19 – 62
41
10 – 44
26
B
über
200.000 €
 
 
77
43 – 67
17 – 42
8 – 33
 
bis
400.000 €
 
 
 
55
30
20
C
über
400.000 €
 
 
76
38 – 60
49
14 – 37
25
4 – 26
14
Kfz-Reparatur
(ohne Tankstelle, Garagenvermietung und Fahrschule)
45203.0
45204.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
300.000 €
 
 
58
36 – 64
50
18 – 43
30
9 – 33
21
B
über
300.000 €
 
 
55
28 – 53
40
12 – 34
23
5 – 25
15
Kfz-Zubehörhandel
(Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör)
45320.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
250.000 €
 
37 – 144
82
27 – 59
45
 
15 – 37
27
5 – 33
18
B
über
250.000 €
 
35 – 92
56
26 – 48
36
 
13 – 32
23
3 – 17
10
Kioske und Verkaufsstände
56309.0
47260.0
47621.0
47110.0
Je nach überwiegendem Warensortiment:
– Nahrungs- und Genussmittel, Eh.
– Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
Kosmetiksalons
96022.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
75.000 €
 
150 – 1011
317
60 – 91
76
 
36 – 72
54
18 – 58
38
B
über
75.000 €
 
150 – 1011
317
60 – 91
76
 
32 – 68
47
12 – 45
27
Kunstgewerbliche Erzeugnisse, Geschenkartikel, Eh.
47783.0
59 – 213
108
37 – 68
52
 
19 – 46
33
7 – 30
18
 
Lederwaren und Reisegepäck, Eh.
47722.0
67 – 163
100
40 – 62
50
 
22 – 46
34
6 – 25
15
 
Maler- und Lackierergewerbe
43341.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
100.000 €
 
 
80
53 – 86
71
27 – 62
44
22 – 61
41
B
über
100.000 €
 
 
80
44 – 77
21 – 53
16 – 51
 
bis
200.000 €
 
 
 
58
35
30
C
über
200.000 €
 
 
76
32 – 62
13 – 38
9 – 32
 
bis
500.000 €
 
 
 
47
25
20
D
über
500.000 €
 
 
75
29 – 53
41
11 – 29
20
7 – 26
15
Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände, Eh.
47591.0
49 – 138
75
33 – 58
43
 
17 – 37
26
3 – 22
11
 
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
47110.0
47290.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
400.000 €
 
27 – 122
54
21 – 55
35
 
13 – 41
24
5 – 23
14
B
über
400.000 €
 
22 – 45
33
18 – 31
25
 
10 – 24
17
2 – 9
6
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln, Eh.
47210.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
35 – 96
61
26 – 49
38
 
12 – 36
25
5 – 32
17
B
über
200.000 €
 
32 – 92
54
24 – 48
35
 
13 – 32
22
5 – 18
12
Optiker
47781.0
156 – 270
203
61 – 73
67
 
34 – 57
46
11 – 40
25
 
Raumausstatter
43332.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
 
65
45 – 80
60
18 – 55
35
9 – 46
26
B
über
150.000 €
 
 
60
35 – 57
46
15 – 38
26
7 – 31
17
Säge- und Hobelwerke
16100.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
500.000 €
 
 
61
32 – 77
50
9 – 39
23
3 – 35
18
B
über
500.000 €
 
 
52
24 – 47
35
7 – 24
14
3 – 17
9
Schlosserei
25620.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
 
75
48 – 90
67
23 – 62
42
12 – 55
34
B
über
150.000 €
 
 
70
39 – 72
17 – 48
11 – 41
 
bis
300.000 €
 
 
 
53
31
24
C
über
300.000 €
 
 
69
36 – 56
14 – 35
9 – 30
 
bis
500.000 €
 
 
 
46
24
18
D
über
500.000 €
 
 
63
29 – 53
40
12 – 34
21
4 – 24
14
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel, Eh.
47622.0
33 – 100
59
25 – 50
37
 
14 – 36
25
5 – 21
12
 
Schreinerei, Tischlerei
(auch Bautischlerei und Bauschlosserei)
16230.0
31099.0
43320.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
 
63
40 – 74
59
16 – 55
34
10 – 46
27
B
über
150.000 €
 
 
60
33 – 64
15 – 42
8 – 33
 
bis
300.000 €
 
 
 
47
28
21
C
über
300.000 €
 
 
57
26 – 49
37
10 – 29
19
5 – 24
14
Schuhe und Schuhwaren, Eh.
(auch mit Reparaturen)
47721.0
59 – 117
85
37 – 54
46
 
22 – 42
32
5 – 26
14
 
Solarien
96040.0
 
 
 
36 – 72
51
6 – 32
17
 
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
92001.0
 
 
 
24 – 61
41
6 – 36
19
 
Spielwaren, Eh.
47650.0
37 – 104
64
27 – 51
39
 
14 – 37
26
3 – 24
13
 
Sport- und Campingartikel, Eh.
47642.0
43 – 108
67
30 – 52
40
 
14 – 36
25
3 – 22
12
 
Steinbildhauerei und Steinmetzerei
23700.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
72
49 – 79
64
23 – 52
38
17 – 46
30
B
über
200.000 €
 
 
70
38 – 64
51
17 – 42
28
7 – 30
18
Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
47260.0
47621.0
14 – 33
22
12 – 25
18
 
7 – 19
13
2 – 12
7
Hinweis auf Tz. 8.1.1 der Vorbemerkungen
Telekommunikationsgeräte und Mobiltelefone, Eh.
47420.0
 
 
 
 
 
Vermittlungsprovisionen sind einbezogen.
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
300.000 €
 
43 – 1900
163
30 – 95
62
 
17 – 69
42
8 – 49
27
B
über
300.000 €
 
43 – 1900
163
30 – 95
62
 
17 – 69
42
4 – 40
19
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
47510.0
47710.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
250.000 €
 
56 – 150
92
36 – 60
48
 
20 – 44
33
8 – 32
19
B
über
250.000 €
 
56 – 150
92
36 – 60
48
 
20 – 44
33
4 – 25
13
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
47510.0
47710.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
250.000 €
 
56 – 150
92
36 – 60
48
 
20 – 44
33
8 – 32
19
B
über
250.000 €
 
56 – 150
92
36 – 60
48
 
20 – 44
33
4 – 25
13
Uhren, Edelmetall- und Schmuckwaren, Eh.
(auch mit Reparaturen)
47770.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
300.000 €
 
75 – 178
113
43 – 64
53
 
25 – 50
37
9 – 36
22
B
über
300.000 €
 
54 – 170
92
35 – 63
48
 
22 – 42
32
8 – 28
17
Unterhaltungselektronik, Eh.
(auch mit Reparaturen und Eh. mit sonstigen elektrotechnischen Erzeugnissen in geringem Umfang)
47430.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
300.000 €
 
43 – 138
75
30 – 58
43
 
16 – 36
25
4 – 26
15
B
über
300.000 €
 
32 – 82
54
24 – 45
35
 
13 – 33
22
3 – 16
9
Versicherungsmakler (inkl. Versicherungsvertreter)
66220.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
 
 
53 – 84
68
38 – 76
57
B
über
200.000 €
 
 
 
 
53 – 84
68
27 – 64
43
Zimmerei
(mit Materiallieferung)
43912.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
63
38 – 74
55
16 – 47
31
12 – 42
27
B
über
200.000 €
 
 
57
28 – 51
38
10 – 33
19
6 – 26
15

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2014

Vorbemerkungen

  1. Die Pauschbetrage für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.

  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

  3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (z. B. individuelle persönliche Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) zu.

  4. Der jeweilige Pauschbetrag stellt einen Jahreswert für eine Person dar. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

  5. Die pauschalen Wej'te berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

  6. Bei gemischten Betrieben (Fleischerei/Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gaststätten) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter
Steuersatz
voller
Steuersatz
insgesamt
Bäckerei
1.176
397
1.573
Fleischerei/Metzgerei
912
820
1.732
Gaststätten aller Art
 
 
 
a) mit Abgabe von kalten Speisen
1.150
965
2.115
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
1.586
1.731
3.317
Gestränkeeinzelhandel
93
291
384
Café und Konditorei
1.137
635
1.772
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)
635
67
702
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.295
740
2.035
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
291
212
503

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2015

Vorbemerkungen

  1. Die Pauschbetrage für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.

  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

  3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (z. B. individuelle persönliche Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) zu.

  4. Der jeweilige Pauschbetrag stellt einen Jahreswert für eine Person dar. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

  5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

  6. Bei gemischten Betrieben (Fleischerei/Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gaststätten) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter
Steuersatz
voller
Steuersatz
insgesamt
Bäckerei
1.192
402
1.594
Fleischerei/Metzgerei
925
831
1.756
Gaststätten aller Art
 
 
 
a) mit Abgabe von kalten Speisen
1.166
978
2.144
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
1.608
1.755
3.363
Getränkeeinzelhandel
94
295
389
Café und Konditorei
1.152
643
1.795
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)
643
67
710
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.313
750
2.063
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
295
215
510

BMF v. - IV A 4 - S 1544/09/10001-07

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:




Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 2015 I Seite 521
DB 2015 S. 1754 Nr. 31
StB 2015 S. 290 Nr. 8
KAAAE-96718