Besteuerung der Gesellschaften
9. Aufl. 2015
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Teil E: Die Stiftung als Unternehmensrechtsform
Der Begriff der „Stiftung“ bezeichnet zunächst keine unbedingt gesetzlich geregelte Rechtsform wie die GmbH, KG oder AG. Seit 2012 liegt zwar ein Entwurf der Europäischen Kommission zu einer Verordnung über die Europäische Stiftung für gemeinnützige Zwecke, die Fundatio Europaea (FE) vor. Sie steht nach erheblichen Änderungsvorschlägen in 2013 allerdings für 2015 nicht mehr auf der Agenda. Auch das deutsche Stiftungsrecht, insbes. für gemeinnützige Stiftungen, soll überprüft und reformiert werden. Je nach Bezugspunkt können rechtsfähige von unselbstständigen, privat- von gemeinnützigen, Förder- von Anstaltsstiftungen unterschieden werden. Ihre Zahl steigt seit Jahrzehnten kontinuierlich an, sodass es im Jahre 2013 insgesamt 20.150 Stiftungen in Deutschland gab, wobei die Zahl der nicht bekannten Stiftungen nur geschätzt werden kann. Die Steuerreformen 2000/2002 und die massive Verbesserung des Spendenrechts durch das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements 2006 führten jeweils zu sprunghaften Anstiegen bei der Stiftungserrichtung: Während die Anzahl der Stiftungen zwischen 2002 und 2006 ...