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PiR Nr. 3 vom Seite 80

Natürliches Vanillearoma als Beleg der praktischen Relevanz der zweiten Ansatzhürde des IAS 37?

Dr. Andreas Haaker und Dr. Jens Freiberg

Nach IAS 37 gibt es zwei Wahrscheinlichkeitshürden, die für einen Rückstellungsansatz jeweils 50 % überschreiten müssen (vgl. Haaker, IFRS – Irrtümer, Widersprüche und unerwünschte Konsequenzen, Herne 2014, S. 233 NWB ZAAAE-73138). Die Relevanz einer Unterscheidung dieser beiden Ansatzhürden wird aus „praktischer Sicht“ bestritten.

Pro

Der Rückstellungsbilanzierung ist die Berücksichtigung von Wahrscheinlichkeiten immanent. Im Gegensatz zum HGB gibt IAS 37 dem Bilanzersteller dazu kasuistische Arbeitsanweisungen vor (vgl. im Folgenden Haaker, IFRS – Irrtümer, Widersprüche und unerwünschte Konsequenzen, Herne 2014, S. 233-237 und S. 240). Im Rahmen der Ansatzentscheidung hat eine Passivierung nur dann zu erfolgen, wenn (1) die Wahrscheinlichkeit des Bestehens einer gegenwärtigen Verpflichtung (IAS 37.15) und (2) die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Potenzialabflusses (IAS 37.23) jeweils 50 % überschreiten. Für passivierte Sammelverpflichtungen ist dabei die Bewertung zum Erwartungswert vorgesehen, während für Einzelverpflichtungen eine Bewertung mit dem wahrscheinlichsten Wert zu erfolgen hat (IAS 37.39). Allerdings sind Anpassungen des zu passivierenden Betrags erforderlich, fa...

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