Gerald Eilts

Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 2015

2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77951-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65731-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 2015

IV. Einführung eines einkommensabhängigen Zusatzbeitrages

Einnahmeausfälle werden durch Zusatzbeiträge kompensiert

Durch die gesetzlich verfügte Beitragssatzsenkung entstehen den Krankenkassen Mindereinnahmen in Höhe von ca. 11 Mrd. €. Um diese Lücke zu schließen, aber auch, um zukünftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen auffangen zu können, erhalten die Krankenkassen die Möglichkeit (die bessere Formulierung wäre wohl: „sind die Krankenkassen gezwungen“), einen Zusatzbeitrag zu erheben (§ 242 SGB V n. F.). Durchaus geschickt verkauft die Politik diese Tatsache als „Stärkung der Beitragsautonomie der Krankenkassen, die für viele Beitragszahlerinnen und -zahler im Jahr 2015 zu Entlastungen führen wird“. Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die preisliche Differenzierung der Zusatzbeiträge der Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt gestärkt wird.

Tragung des Zusatzbeitrages nur durch die Arbeitnehmer (Mitglieder)

Der Zusatzbeitrag wird ausschließlich von den Mitgliedern getragen. Eine Beteiligung seitens der Arbeitgeber, der Rentenversicherungsträger oder sonstiger Stellen, die zur Berechnung und Abführung von Beiträgen verpflich...