Anton-Rudolf Götzenberger

Auslandsvermögen legalisieren

2. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62962-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64962-2

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Auslandsvermögen legalisieren (2. Auflage)

Teil VI: Sperrwirkungstatbestände: Wann die Selbstanzeige ohne strafbefreiende Wirkung bleibt

1. Allgemeines

421Eine Selbstanzeige entfaltet nicht in allen Fällen eine strafbefreiende Wirkung. Dem Steuerpflichtigen wird – trotz ggf. umfassender und in sich schlüssiger und wirksamer Berichtigungserklärung – Straffreiheit nicht mehr zugestanden, wenn vor Erstattung der Selbstanzeige bzw. vor dem Eintreffen der Nacherklärung bei der Finanzbehörde bestimmte Sperrwirkungstatbestände (Ausschließungsgründe) eingetreten sind Im Einzelnen sieht das Gesetz (§ 371 Abs. 2 AO) folgende Sperrwirkungstatbestände (Ausschließungsgründe) vor, die vor Erstattung einer Selbstanzeige zu prüfen sind:

  1. Bekanntgabe der Prüfungsanordnung

  2. Bekanntgabe der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens

  3. Erscheinen eines Amtsträgers der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung, zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit

  4. Erscheinen eines Amtsträgers zu einer Umsatzsteuer- oder Lohnsteuernachschau

  5. Tatentdeckung vor einer Selbstanzeigeerstattung (vor dem Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung unrichtiger bzw. unvollständiger Angaben)

  6. Die verk...