Ralf Walkenhorst, Wolfgang Bolk, Hans Nieskens

Fallsammlung Umsatzsteuer

17. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69974-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57597-6

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Fallsammlung Umsatzsteuer (17. Auflage)

Kapitel 10: Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 20 UStG

Auf Antrag kann das Finanzamt einem Unternehmer gestatten, die USt nach vereinnahmten Entgelten zu versteuern.

Voraussetzung ist, dass

  1. der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 500 000 € nicht überstiegen hat oder

  2. der Steuerpflichtige von der Buchführung nach § 148 AO befreit ist oder

  3. als Freiberufler Einkünfte i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG bezieht.

Diese Sonderform der Ermittlung der USt erstreckt sich nicht auf die Vorsteuer. Auch in den Fällen des § 20 UStG verbleibt es daher dabei, dass die Vorsteuer in dem Voranmeldungszeitraum abziehbar ist, in dem die Leistung für das Unternehmen ausgeführt wurde und eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis vorliegt (§ 15 Abs. 1 UStG und § 16 Abs. 2 UStG).

FALL 127 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Sachverhalt: Andreas Kürten ist Inhaber eines Strickwareneinzelhandels in Herford (Westfalen). Den Verkauf der Strickwaren führt Kürten sowohl in einem angemieteten Laden in Herford als auch auf Wochenmärkten in Osnabrück, Minden, Wernigerode und Enschede (Holla...

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