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OLG Brandenburg 15.07.2014 6 U 21/13, BBK 24/2014 S. 1137

Steuerrecht | Betriebsaufspaltung durch Weiter- oder Untervermietung

Eine Betriebsaufspaltung kann auch dadurch zustande kommen, dass der Unternehmer an „seine“ GmbH Räume vermietet, die er selbst lediglich angemietet hat. Er muss also nicht Eigentümer der überlassenen Geschäftsräume sein .

Folge: Zum [i]Aufdeckung der stillen Reserven droht einen sind die Mieteinnahmen aufgrund der Betriebsaufspaltung gewerbesteuerpflichtig. Zum anderen kann die Kündigung des Hauptmietvertrags S. 1138(zwischen dem Besitzunternehmer und seinem Vermieter) zu einer Beendigung der Betriebsaufspaltung führen; denn der Besitzunternehmer kann dann die Räume nicht mehr an seine Betriebs-GmbH weitervermieten. Es sind dann die stillen Reserven, insbesondere aus der Beteiligung an der GmbH, aufzudecken und zu versteuern.

Hinweis:

In [i]Keine Pflicht zur Überprüfung der Belegedem vom OLG entschiedenen Fall ging es um einen Schadensersatzanspruch de...

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