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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 53/11 EFG 2015 S. 87 Nr. 1

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1UStG § 2 Abs. 3 SeeLG § 27 SeeLG § 28

Keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug für Mitglieder der Lotsenbrüderschaft

Leitsatz

Die Lotsen als Mitglieder der Lotsenbrüderschaft sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt für Eingangsumsätze, die von der Lotsenbrüderschaft für die Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben verwendet werden. Die Lotsenbrüderschaft ist aufgrund der von ihr abgeschlossenen schuldrechtlichen Vereinbarungen Leistungsempfänger gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Auch wenn die Lotsenbrüderschaft bei der Wahrnehmung der Selbstverwaltungsaufgaben gem. §§ 27, 28 Seelotsgesetz nicht unternehmerisch tätig und somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, führt der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer nicht dazu, die Lotsen als Leistungsempfänger anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 10 Nr. 6
DStRE 2015 S. 607 Nr. 10
EFG 2015 S. 87 Nr. 1
MAAAE-79862

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 10.09.2014 - 4 K 53/11

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