Grundlagen der Besteuerung
2014
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Kapitel 4: Umsatzsteuer
4.1 Lieferung und sonstige Leistung
Die Umsatzsteuer besteuert den Umsatz im Inland. Umsätze sind sämtliche Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausführt. Die Grundform der Leistung ist die Lieferung von Gegenständen, etwa der Verkauf von Waren, einschließlich der Nebenleistungen zur Lieferung, wie Verpackung, Transport, Aufbau usw. Der Begriff „Leistung“ geht aber weit darüber hinaus.
Er umfasst zum einen selbständige Dienstleistungen, wie Autoreparatur in einer Werkstatt, Haare schneiden durch einen Frisör, die Behandlung bei einem Arzt oder die Beratung durch einen Rechtsanwalt, wo also aktives Tun gefragt ist. Zum anderen stellen auch die Vermietung einer Wohnung, bei der der Vermieter die Nutzung der Sache durch den Mieter duldet, und sogar der Verzicht, eine Tätigkeit auszuüben, eine Leistung i. S. des Umsatzsteuergesetzes dar.
4.2 Leistungsaustausch und Entgelt
Wird die Leistung gegen Entgelt erbracht, handelt es sich um einen Leistungsaustausch. Entgelt ist hierbei jede Gegenleistung, um in den Genuss der Leistung zu kommen – üblicherweise die Zahlung des Kaufpreises in Form von Geld.
Uwe Schutzler kauft sich bei einem Autohändl...