Arbeitshilfe Mai 2016

Nutzungsausfallentschädigung - Auflösung von Ansparabschreibungen

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1. Ist die Auflösung einer in 2006 gebildeten Ansparrücklage im Rahmen einer Einnahmeüberschussrechnung als Betriebseinnahme bei der Ermittlung der für einen Investitionsabzugsbetrag maßgeblichen Gewinngrenze des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG i.d.F. des UntStRefG zu berücksichtigen?

2. Ist die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners für die Beschädigung eines zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehörenden Fahrzeugs als Betriebseinnahme zu erfassen, auch wenn dadurch keine Betriebsausgaben abgegolten wurden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB WAAAE-69903