Udo Cremer

Körperschaftsteuer

1. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77281-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65181-6

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Körperschaftsteuer (1. Auflage)

Kapitel 7: Besonderheiten der Ermittlung des z. v. E. bei einer GmbH

Nach § 13 Abs. 3 GmbHG gilt die GmbH als Handelsgesellschaft (= Formkaufmann) i. S. d. HGB, die gem. § 6 Abs. 1 HGB ebenfalls den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unterworfen sind. Insofern ist die GmbH als Formkaufmann gem. § 238 Abs. 1 HGB zur Buchführung verpflichtet. § 8 Abs. 2 KStG bestimmt, dass bei Steuerpflichtigen, welche nach dem HGB zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet sind, alle Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG zu behandeln sind.

Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des EStG und des KStG (§ 8 Abs. 1 KStG). Damit ist sichergestellt, dass die Ermittlung des Einkommens immer im Bereich des Handelsgesetzbuches beginnt und im Verhältnis zwischen Handelsgesetzbuch und Einkommensteuerrecht das sog. „Maßgeblichkeitsprinzip“ i. S. d. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG zu beachten ist. Demzufolge ist bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist.

Den Zusammenhang zwischen HGB, EStG und KStG veranschaulicht folgendes Schaubild:

In diesem ...