Arbeitshilfe Oktober 2014

Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei nicht ganzjährigem Grundstückseigentum?

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Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksverwaltung: Ist das Tatbestandsmerkmal der „Ausschließlichkeit” in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sowohl qualitativ, quantitativ als auch zeitlich auszulegen? - Muss die ausschließlich grundstücksverwaltende Tätigkeit ganzjährig ausgeübt werden? - Ist eine zweimonatige „Unterbrechung” dieser Tätigkeit (zwischen Verkauf des bisherigen Grundbesitzes und Erwerb neuen Grundbesitzes), in der ausschließlich eigenes Kapitalvermögen verwaltet wird, schädlich?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB MAAAE-64173