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FG Münster Urteil v. - 3 K 210/12 Erb EFG 2014 S. 946 Nr. 11

Gesetze: ErbStG § 8, ErbStG § 1 Abs 1 Nr 3

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Voraussetzungen einer Zweckzuwendung

Leitsatz

Ein "unbestimmter Personenkreis" und damit eine Zweckzuwendung im Sinne der §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 8 ErbStG liegt vor, wenn die sich in einer Notlage befindenden Mitarbeiter eines Betriebes begünstigt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 946 Nr. 11
ErbBstg 2015 S. 38 Nr. 2
StBW 2014 S. 408 Nr. 11
UVR 2014 S. 232 Nr. 8
TAAAE-62341

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FG Münster, Urteil v. 13.02.2014 - 3 K 210/12 Erb

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