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Niedersächsisches Finanzgericht  Beschluss v. - 7 V 118/13 EFG 2014 S. 955 Nr. 11

Gesetze: ErbStG § 7, GrEStG § 3 Nr. 2

Grunderwerbsteuer: Vorweggenommene Erbfolge, Übertragung eines Grundstücks zwischen Geschwistern zur Gleichstellung

Leitsatz

  1. Die Frage, ob ein Vorgang der Erbschaft- oder Schenkungsteuer und damit nicht der GrESt unterliegt, richtet sich ausschließlich nach dem ErbStG.

  2. Bei summarischer Betrachtung kann die Übertragung eines Grundstücks zwischen Geschwistern zur Gleichstellung der Schwester anlässlich der Übertragung eines Betriebes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge schenkungsteuerlich aus Sicht der Schwester so zu beurteilen sein, dass diese von ihrem Vater einen Ausgleichsanspruch geschenkt erhalten hat, oder dass der Gegenstand der Zuwendung aufgrund der einheitlich getroffenen Vereinbarungen zur vorweggenommenen Erbfolge die Grundstückshälfte des Bruders ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 12 Nr. 43
DStRE 2015 S. 106 Nr. 2
EFG 2014 S. 955 Nr. 11
ErbBstg 2014 S. 119 Nr. 5
Ubg 2015 S. 107 Nr. 2
WAAAE-61141

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Niedersächsisches Finanzgericht , Beschluss v. 04.11.2013 - 7 V 118/13

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