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FG Köln Urteil v. - 10 K 2933/11 EFG 2014 S. 662 Nr. 8

Gesetze: GewStG § 2 Abs 1, GewStG § 11 Abs 1 Nr 2

Gewerbesteuer

Gewerbesteuerpflicht und Gewerbesteuermessbetrag einer Gemeinde für Gewinne aus einem Freibad

Leitsatz

1) Legt eine Gemeinde Kapitalbeteiligungen als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen defizitären Betrieb gewerblicher Art ein, ist dies als betriebswirtschaftlich sinnvolle Maßnahme anzusehen, um in Zukunft Gewinn zu erzielen.

2) Vom Gewerbesteuermessbetrag ist gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 GewStG ein Freibetrag abzuziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2015 S. 348 Nr. 6
DStZ 2014 S. 261 Nr. 8
EFG 2014 S. 662 Nr. 8
Ubg 2015 S. 243 Nr. 4
GAAAE-57663

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FG Köln, Urteil v. 19.12.2013 - 10 K 2933/11

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