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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 959/12 (Kg)

Gesetze: AO § 355 Abs. 1 S. 1, AO § 356 Abs. 1, AO § 356 Abs. 2 S. 1

Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfbelehrung bei Zusammenschau einer an sich zutreffenden Rechtsbehelfsbelerung und der sich daran anschließenden für einen Laien missverständliche Hinweise

Leitsatz

Die Rechtsbehelfsbelehrung (im Streitfall in einem Kindergeldbescheid) ist unrichtig, wenn zwar die unter der Überschrift „Rechtsbehelfsbelehrung” gemachten Ausführungen alle nach § 356 Abs. 1 AO erforderlichen Angaben vollständig und unmissverständlich enthalten, sich daran aber „Hinweise” anschließen, die einem nicht juristisch vorgebildeten Bescheidadressaten bei der Lektüre der Rechtsbehelfsbelehrung samt der Hinweise den Eindruck vermitteln können, er könne statt der Anfechtung des Verwaltungsakts bei der Familienkasse auch form- und fristlos Einwände geltend machen.

Fundstelle(n):
HAAAE-55230

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Sächsisches FG, Urteil v. 15.01.2014 - 8 K 959/12 (Kg)

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