Kurzvorträge für das Wirtschaftsprüferexamen
4. Aufl. 2014
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B. Kurzvorträge
I. Bilanzierung und Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
1. Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Einleitung
Begriff der Ansatzmethode
Begriff der Bewertungsmethode
Stetigkeitsgebote und Ausnahmen
Angaben im Anhang
Schlussbemerkung
A. Einleitung
Mit Ansatz- und Bewertungsstetigkeit wird das Ziel verfolgt, die Vergleichbarkeit von aufeinander folgenden Abschlüssen zu verbessern (zeitliche Stetigkeit). Daraus folgt zugleich, dass art- und funktionsgleiche Bilanzierungs- und Bewertungsobjekte nicht ohne sachlichen Grund nach unterschiedlichen Methoden angesetzt und bewertet werden dürfen (sachliche Stetigkeit).
Der Anwendungsbereich der Grundsätze der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit erstreckt sich auf den Jahresabschluss aller Kaufleute und auch auf den Konzernabschluss. Für den hier in Rede stehenden handelsrechtlichen Jahresabschluss finden sich die Regelungen dazu in den §§ 246 Abs. 3, 252 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 sowie für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. v. § 264a Abs. 1 HGB zusätzlich in § 284 Abs. 2 Nr. 1 und 3 HGB. Darüber hinaus wurden die gesetzlichen Regelungen durch IDW RS HFA 38 und – bezogen auf die Bilanzierung von Alte...