Hans-Joachim Driehaus

Abgabensatzungen

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-482-65061-1

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Abgabensatzungen (1. Auflage)

Vierter Teil:

Kontrolle kommunaler Abgabensatzungen

§ 10 Verwaltungskontrolle und verwaltungsgerichtliche Inzidentkontrolle
I. Kontrollorgane und Umfang der Kontrollbefugnis

1Zur Kontrolle kommunaler Abgabensatzungen sind vor allem einerseits Verwaltungsbehörden und andererseits Verwaltungsgerichte berufen. Verwaltungsbehörden sind nach Maßgabe der Kommunalabgabengesetze zum einen durch Genehmigungs- (und ggf. Zustimmungs-)Erfordernisse sowie – bei Anzeigepflichten – durch Beanstandungsbefugnisse in das Satzungsverfahren eingeschaltet (vgl. § 4 Rn. 1 ff.). Zum anderen können sie durch Aufgaben im Rahmen – erstens – der sozusagen allgemeinen Kommunalaufsicht und – zweitens – von Widerspruchsverfahren mit der Beantwortung von Fragen zur formellen und materiellen Gültigkeit von kommunalen Abgabensatzungen betraut sein. Im ersten Bereich geht es um die Überprüfung von Satzungsentwürfen und damit um eine sog. präventive Kontrolle, d. h. eine vorbeugende Kontrolle, die auf die Verhinderung des Inkrafttretens fehlerhafter Abgabensatzungen ausgerichtet ist. Im Widerspruchsverfahren geht es um die Überprüfung von Satzungen einerseits als Maßnahme der Kommunalaufsicht, also gleichsam um eine dire...