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FG Münster Urteil v. - 14 K 3020/10 E EFG 2014 S. 238 Nr. 4

Gesetze: AO § 124 Abs 3, AO § 157 Abs 1 Satz 2, AO § 125 Abs 1

Verfahren

Adressierungsmangel eines an die Erben eines Verstorbenen gerichteten Einkommensteuerbescheids, der an einen Steuerberater "als Rechtsnachfolger" bekannt gegeben werden sollte

Leitsatz

Ein Einkommensteuerbescheid, der sich an mehrere Erben richten soll, ist diesen gegenüber nur wirksam, wenn diese namentlich als Inhaltsadressaten aufgeführt sind oder diese sich durch Auslegung des Bescheids ermitteln lassen. Wird ein Bescheid an einen von mehreren Gesamtrechtsnachfolgern nur diesem "als Rechtsnachfolger" des Verstorbenen bekannt gegeben, ist diese Adressierung nicht mehrdeutig, sondern unrichtig, was zur Nichtigkeit des Bescheids gem. § 125 Abs. 1 AO führt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 238 Nr. 4
ErbBstg 2014 S. 158 Nr. 7
DAAAE-53270

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FG Münster, Urteil v. 19.04.2013 - 14 K 3020/10 E

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