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FG Köln Urteil v. - 10 K 1162/11 EFG 2014 S. 170 Nr. 3

Gesetze: AO § 233a, AO § 237, AO § 227

Verfahren

Erlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz

1) Eine verzögerte Bearbeitung der Steuererklärung rechtfertigt keinen Erlass von Nachzahlungszinsen.

2) Auch der Umstand, dass tatsächlich keine Zinsvorteile gezogen wurden, rechtfertigt keinen Erlass von Nachzahlungszinsen.

3) Auch der Umstand, dass die streitigen Steuern zunächst an einen anderen Staat gezahlt wurden und dann im Anschluss an ein Verständigungsverfahren ein Besteuerungsrecht Deutschlands festgestellt wurde, rechtfertigt keinen Erlass von Nachzahlungszinsen. Gleiches gilt hinsichtlich eines möglichen Erlasses von Aussetzungszinsen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 170 Nr. 3
AAAAE-52795

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FG Köln, Urteil v. 10.10.2013 - 10 K 1162/11

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