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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 31/13

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 23

Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung - Ablauf der Spekulationsfrist

Leitsatz

  1. Nachträgliche Schuldzinsen können bei VuV auch nach Veräußerung des Vermietungsobjekts abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten mit dem Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.

  2. Das gilt auch für eine nach Ablauf der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 EStG erfolgte Veräußerung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EStB 2014 S. 142 Nr. 4
GStB 2014 S. 1 Nr. 1
GStB 2014 S. 43 Nr. 2
KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 11
KÖSDI 2014 S. 18679 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2013 S. 3435
StBW 2014 S. 8 Nr. 1
KAAAE-50132

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 30.08.2013 - 11 K 31/13

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