Arbeitshilfe Juni 2016

Korrespondierende Bildung einer Rücklage gem. § 52 Abs. 16 Satz 3 EStG und einer zwingenden Teilwertaufholung

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Bildung einer Rücklage gemäß § 52 Abs. 16 Satz 3 EStG und zwingende Teilwertaufholung auf eine GmbH- Beteiligung: War die Rücklagenbildung nur für eine im Jahr 1998 vorgenommene Teilwertabschreibung zulässig - hätte für die im Jahr 1999 erfolgte Teilwertabschreibung mangels Nachweises eines niedrigeren Teilwertes zwingend eine Wertaufholung bis zur Wertobergrenze vorgenommen werden müssen? - Gravierender Rechtsanwendungsfehler des FG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB UAAAE-48235