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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 3 K 572/13

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AO § 181 Abs. 1 S. 1, AO § 181 Abs. 5 S. 1, AO § 179ff., AO § 171 Abs. 10, UStG § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb, FGO § 6 Abs. 3 S. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Hemmung der Festsetzungsverjährung bei ressortfremden Grundlagenbescheiden

Rückübertragung eines Rechtsstreits auf den Senat gem. § 6 Abs. 3 FGO

Leitsatz

1. Mit hat der BFH (Az.: V R 27/11) entschieden, dass Grundlagenbescheide ressortfremder Behörden, die nicht dem Anwendungsbereich der §§ 179 ff. AO unterliegen, eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 10 AO nur dann bewirken, wenn sie vor Ablauf der Festsetzungsfrist für die betroffene Steuer bekanntgegeben (nach abweichendem Leitsatz erlassen) worden sind.

2. Durch das – der Kommentarliteratur entgegenstehende – Urteil hat die Rechtssache der Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei außersteuerlichen Grundlagenbescheiden (hier: Bescheinigung des Landesverwaltungsamtes, dass der Musikschulunterricht die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG erfüllt) grundsätzliche Bedeutung erlangt und weist nunmehr besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art auf, so dass gem. § 6 Abs. 3 S. 1 FGO der Einzelrichter den Rechtsstreit auf den Senat zurück übertragen kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAE-46430

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 17.07.2013 - 3 K 572/13

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