Arbeitshilfe April 2014

Antragsfrist bei Tonnagesteuer

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Ist das für die Antragsfrist auf Anwendung der Tonnagesteuer maßgebliche „Erstjahr” das Jahr der Indienststellung des Schiffes oder bereits das Wirtschaftsjahr, in dem mit der auf die Erzielung gewerblicher Einkünfte aus den Betrieb eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr gerichteten Tätigkeit begonnen wurde? - Handelt es sich bei der fremdfinanzierten Übernahme eines Schiffsbauvertrags um ein Hilfsgeschäft i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB OAAAE-44232