BMF - IV D 3 - S 7352 a/13/10001

Muster des USt-Berechnungsbogens mit Bescheid für die Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 18 Abs. 5a UStG (Vordruckmuster USt 1 C/D)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Für die Berechnung und Festsetzung der Umsatzsteuer in den Fällen der Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 18 Abs. 5a UStG wird für innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge das beiliegende Vordruckmuster eingeführt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
USt 1 C/D
– USt-Berechnungsbogen mit Bescheid für die Fahrzeugeinzelbesteuerung –.

Dieses ersetzt das mit herausgegebene Vordruckmuster.

(2) Der Vordruck ist in den Fällen der Fahrzeugeinzelbesteuerung zu verwenden, in denen der Erwerber neuer Fahrzeuge die amtlich vorgeschriebene Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung nicht abgegeben hat oder in denen die Steuer vom Erwerber in der Erklärung nicht richtig berechnet worden ist (§ 18 Abs. 5a Satz 3 UStG).

(3) Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind redaktioneller oder drucktechnischer Art. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist angepasst worden.

(4) Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen. Teil B des Vordruckmusters („Abrechnung und Zahlungsaufforderung”) kann landesspezifischen Erfordernissen angepasst werden. Der Bearbeitungshinweis auf der Rückseite des USt-Berechnungsbogens ist von den Ländern entsprechend den jeweiligen Erfordernissen zu gestalten.

(5) Die Zeilenabstände des Vordruckmusters sind schreibmaschinengerecht (Zwei-Zeilen-Schaltung). Bei der Herstellung der Vordrucke ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten. Außerdem ist bei der Herstellung der Vordrucke auf die Übereinstimmung der Zeilen von Bescheid und Berechnungsbogen zu achten.

(6) Dieses Schreiben tritt an die Stelle des .

Datei öffnen

BMF v. - IV D 3 - S 7352 a/13/10001

Fundstelle(n):
QAAAE-43806