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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss v. - 4 V 1522/13 EFG 2013 S. 1464 Nr. 18

Gesetze: AO §§ 89 Abs. 2, 118, 149 Abs. 1 Satz 2, 204, 207 Abs. 1; EStG § 22a, 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; EStDV § 56 Satz1 Nr. 1a

Hinweismitteilung im ESt-Bescheid kein Verwaltungsakt

Leitsatz

Der Hinweis im ESt-Bescheid, wonach für die Folgejahre keine Steuererklärung einzureichen sei, wenn sich die Einkommensverhältnisse nicht grundlegend veränderten, ist kein Verwaltungsakt und beinhaltet daher keine verbindliche Zusage.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 10 Nr. 15
DStRE 2014 S. 751 Nr. 12
EFG 2013 S. 1464 Nr. 18
KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2013 S. 2763
TAAAE-43374

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 24.07.2013 - 4 V 1522/13

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