Arbeitshilfe März 2015

Tätigkeitsort einer Auslandskorrespondentin in Österreich: Einbezug von Auslandsdienstreisen

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1. Ort der ausgeübten Tätigkeit nach dem DBA-Österreich: Wird die für einen inländischen Verlag als Auslandskorrespondentin tätige unbeschränkt steuerpflichtige Klägerin nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Österreich auch insoweit in Österreich tätig - und fällt Österreich damit das Besteuerungsrecht zu -, wie sie von ihrem Redaktionsbüro in Österreich aus Dienstreisen in angrenzende Drittländer unternimmt?

2. Sind Unterschiedsbeträge zwischen dem vom Arbeitgeber bescheinigten Arbeitslohn und dem in Österreich im Rahmen der Steuerfestsetzung berücksichtigten Arbeitslohn gemäß § 50d Abs. 8 EStG in die im Inland vorgenommene Veranlagung einzubeziehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB WAAAE-42819