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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 10 K 10059/10 EFG 2013 S. 1558 Nr. 19

Gesetze: AO § 165 Abs. 1. S. 1 AO § 165 Abs. 1. S. 2 AO § 171 Abs. 8

Keine Beseitigung der zur Vorläufigkeit eines Bescheids führenden Ungewissheit bei Anfechtung des Aussagen zur Ungewissheit enthaltenden Feststellungsbescheids

Leitsatz

Auch wenn sich aufgrund der Rücknahme der Klage gegen einen Feststellungsbescheid der festgestellte Aufteilungsmaßstab für die Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung nicht ändert, entfällt die auf der Ungewissheit wegen der Aufteilung der Anschaffungskosten gründende Vorläufigkeit des Einkommensteuerbescheids nicht bereits mit der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids, sondern erst mit der Kenntnis des FA von der Klagerücknahme.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1558 Nr. 19
IAAAE-42572

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 06.06.2013 - 10 K 10059/10

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