Arbeitshilfe Juli 2013

Verdeckte Gewinnausschüttung als freigebige Zuwendung - Irrige Beurteilung „eines” Sachverhaltes - Mehrmalige Anwendung des § 174 Abs. 4 AO?

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Verdeckte Gewinnausschüttung als freigebige Zuwendung - Irrige Beurteilung „eines” Sachverhaltes - Mehrmalige Anwendung des § 174 Abs. 4 AO

1. Indiziert allein die Änderung der Rechtsprechung eine im Sinne von § 174 Abs. 4 Satz 1 AO „irrige Beurteilung” einer vor Änderung der Rechtsprechung nach bis dahin geltendem Recht vorgenommenen Sachbehandlung?

2. Ist die Vorschrift des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO mehrfach hintereinander anwendbar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB KAAAE-38754