Arbeitshilfe Dezember 2013

Kein Besteuerungsrecht Deutschlands für Sondervergütungen in Form von Zinszahlungen

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Unterliegen Zinszahlungen einer deutschen KG an ihren in Italien ansässigen Mitunternehmer, die bei diesem zu Einkünften gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG führen, in Deutschland der Einkommensbesteuerung, da diese der durch die KG vermittelten Betriebsstätte in Deutschland zuzurechnen sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB DAAAE-36260