Carsten Theile

Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften

1. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64841-0

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Dokumentvorschau
Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften (1. Auflage)

7 Inanspruchnahme von weiteren Erleichterungen bei der Kleinstkapitalgesellschaft

7.1 Bewertung saldierungspflichtigen Deckungsvermögens

Nach der Größeneinstufung einer Kapitalgesellschaft als „klein„ kann diese von den gesetzlichen Erleichterungen bei Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses unmittelbar Gebrauch machen.

Demgegenüber stehen die weitergehenden Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften noch unter einem Nichtanwendungsvorbehalt. Jede einzelne (oder auch alle) weitergehende(n) Erleichterung(en) bei der Aufstellung der Bilanz, bei der Aufstellung der GuV, der Verzicht auf die Aufstellung eines Anhangs und die Hinterlegungsbekanntmachung darf (dürfen) nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass die Kleinstkapitalgesellschaft etwaiges Deckungsvermögen von Pensionsverpflichtungen nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 5 HGB). Die Bewertung erfolgt dann zu (fortgeführten) Anschaffungs- und Herstellungskosten. Es bleibt aber bei der Verrechnungspflicht; die Formulierung im Gesetz („soweit eine Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 vorgesehen [sic!] ist„, § 253 Abs. 1 Satz 6 HGB) ist etwas unglücklich.

Umgekehrt gilt: Nur dann, wenn von keiner der o. a. Erleichterungen G...

Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften

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