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FG Münster Urteil v. - 14 K 4342/11 Kg EFG 2013 S. 803 Nr. 10

Gesetze: EStG § 62 Abs 2, AEUV Art. 21 Abs 1

Kindergeld

Kein Kindergeldanspruch einer Rumänin ohne Vorlage einer Freizügigkeitsberechtigung

Leitsatz

1) Für Staatsangehörige der der EU zum beigetretenen Staaten Rumänien und Bulgarien hat die deutsche Bundesregierung für die Jahre 2010 und 2011 dahingehend von ihrem Recht zur Beschränkung der Freizügigkeit Gebrauch gemacht, dass die Freizügigkeitsberechtigung zwecks Arbeitssuche in Deutschland davon abhängig ist, dass ihnen eine Arbeitserlaubnis-EU oder eine Arbeitsberechtigung-EU i.S.d. § 284 SGB III ausgestellt wurde.

2) Aus dem "Merkblatt Kindergeld" des Bundeszentralamts für Steuern, Stand Jan. 2012, folgt nichts anderes, weil es voraussetzt, dass der Anspruchsteller schon freizügigkeitsberechtigt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 803 Nr. 10
EStB 2013 S. 309 Nr. 8
CAAAE-33022

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FG Münster, Urteil v. 22.02.2013 - 14 K 4342/11 Kg

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