Arbeitshilfe Februar 2017

Höchstbetrag von 1.250 € für häusliches Arbeitszimmer objektbezogen?

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Ist der in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.V.m. § 52 Abs. 12 Satz 9 EStG vorgesehene Höchstbetrag der abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer personen- oder objektbezogen (hier: gemeinsame Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers durch Ehegatten)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB AAAAE-30354