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FG München Urteil v. - 14 K 526/12

Gesetze: AO § 284 Abs. 1

Anordnung des FA zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nur bei Unkenntnis der Vermögenslage des Steuerschuldners

Leitsatz

Unter Beachtung der gesetzlichen Wertung, dass grundsätzlich nur die unter dem psychologischen Druck der Strafbarkeit und der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis abgegebene Erklärung nach § 284 Abs. 2 AO der Vollstreckungsbehörde zuverlässige Kenntnisse über die Vermögenslage des Schuldners bieten kann, ist es nicht zu beanstanden, dass das FA die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses angeordnet hat, weil ihm die aktuellen Vermögensverhältnisse des Klägers nicht ausreichend bekannt waren.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAE-27340

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 26.07.2012 - 14 K 526/12

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