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BBK Nr. 24 vom Seite 1143

Die „gelöschte” Limited – Ursachen und Konsequenzen

Risiken bei Missachtung britischer Publizitätspflichten

Thomas C. Wolf und Ronny Sebast

Obwohl [i]infoCenter, Private Limited Company NWB AAAAB-72970 der „Limited-Boom” nachzulassen scheint, werden die Verantwortlichen nach wie vor mit unliebsamen gesellschafts- und steuerrechtlichen Konsequenzen konfrontiert, insbesondere, wenn es die Gesellschaft mit der Aufstellung und/oder Publizität des Jahresabschlusses – möglicherweise aus Kostengründen – „nicht so genau” nimmt und als Folge dessen die Limited im ausländischen Gesellschaftsregister gelöscht wird.

I. Gesellschaftsrechtliche Konsequenzen

1. Britisches Recht als geltendes Recht

Für [i]Wolf, Die Buchführungspflicht der Zweigniederlassung, BBK 18/2011 S. 864 NWB JAAAD-90862 die in das Gesellschaftsregister des Companies House in Cardiff (Wales) – wenn auch nur mit ihrem Satzungssitz – eingetragene Limited gilt nach der Rechtsprechung des EuGH uneingeschränkt – und daher auch für ihre Auflösung – das Gesellschaftsrecht des Gründungsstaates (Gründungstheorie), also vorliegend britisches Gesellschaftsrecht. Ebenso muss die Limited zwingend nach britischem Recht Rechnungslegungspflichten erfüllen.

Hinweis:

Das britische Gesellschaftsrecht wird [i] Companies Act 2006 im Companies Act 2006 geregelt, der die bis dahin geltenden Companies Act 1985 und 1989 ersetzt hat. Das Gesetz ist mit ca. 1.300 Paragrafen, 1...

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