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BFH 26.07.2012 VI R 30/09, BBK 24/2012 S. 1110

Lohn und Gehalt | Kein geldwerter Vorteil beim Kauf von Jahreswagen für handelsübliche Rabatte

Ein Arbeitnehmer muss beim verbilligten Kauf eines Jahreswagens von seinem Arbeitgeber nur insoweit einen geldwerten Vorteil versteuern, als der ihm gewährte Rabatt höher ist als der Rabatt für fremde Privatkäufer. Handelsübliche Rabatte für einen Arbeitnehmer lösen also keine Lohnsteuer aus.

[i]Wahlrecht zwischen § 8 Abs. 2 EStG und § 8 Abs. 3 EStGBei der Ermittlung des geldwerten Vorteils hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen der Bewertung nach § 8 Abs. 2 EStG und nach § 8 Abs. 3 EStG :

  • [i]Endpreis: Günstigster Preis am MarktBewertung nach § 8 Abs. 2 EStG mit dem Endpreis: Der Arbeitnehmer setzt den günstigsten Preis am Markt an, z. B. den Preis eines Konkurrenten seines Arbeitgebers. Ist der vom Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber gezahlte Preis geringer als der ermittelte Endpreis, entsteht insoweit ein geldwerter Vorteil. Es ist weder ein Bewertungsabschlag noch ein Rabat...

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