Oberfinanzdirektion Magdeburg - S 2400 – 12 – St 214 V

Einzelfragen bei Entrichtung, Abstandnahme und Erstattung von Kapitalertragsteuer; Kopien von NV-Bescheinigungen

Bezug: BStBl 2002 I S. 1346

Das in der ESt-Kartei ST § 20 EStG Fach 1 Karte 39 veröffentlichte BMF-Schreiben zu den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer lässt in der Rz. 256 neben dem Original einer NV-Bescheinigung auch die Verwendung einer Kopie zu. Voraussetzung ist, dass ein Mitarbeiter des zum Steuerabzug Verpflichteten auf der Kopie vermerkt, dass das Original der NV-Bescheinigung vorgelegen hat.

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestehen keine Bedenken, dass in Fällen, in denen ein Mitarbeiter eines anderen Kreditinstitutes für das zum Steuerabzug verpflichtete Institut tätig wird (sog. Verbundunternehmen), auf der Kopie vermerkt wird, dass das Original der NV-Bescheinigung vorgelegen hat.

Oberfinanzdirektion Magdeburg v. - S 2400 – 12 – St 214 V

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 260 Nr. 6
AAAAE-22656