Arbeitshilfe Februar 2014

Rückstellung wegen kartellrechtlicher Bußgeldfestsetzung der Europäischen Kommission

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Enthält § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 1 EStG ein generelles Rückstellungsverbot, auch soweit eine nach EU-Kartellrecht durch die Kommission verhängte Geldbuße einen Abschöpfungsanteil enthält? - Ist davon auszugehen, dass eine solche Geldbuße grundsätzlich (jedenfalls auch) der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils dient? - Nach welchen Kriterien ist der zur Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils dienende Anteil der Geldbuße ggf. zu schätzen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB OAAAE-14171