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OLG Karlsruhe Beschluss v. - 14 Wx 23-11

Gesetze: BGB § 1617 Abs. 1 S. 3; EGBGB Art. 224 § 3; PStG 49 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Keine entsprechende Anwendung des Art. 224 § 3 EGBGB, wenn das ältere Geschwisterkind mit dem aus den Namen der Eltern zusammengesetzten Geburtsnamen nach dem geboren ist.

2. Die Bindungswirkung des § 1617 Abs. 1 S. 3 BGB erfasst nicht einen aus den Namen der Eltern zusammengesetzten Geburtsnamen, der dem älteren Geschwisterkind aufgrund einer Rechtswahl zugunsten eines ausländischen Rechts erteilt worden war.

Fundstelle(n):
TAAAE-14006

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Karlsruhe, Beschluss v. 04.06.2012 - 14 Wx 23-11

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