Arbeitshilfe Mai 2015

Rechtliche Verpflichtung zur Nachbetreuung von Lebensversicherungen als Voraussetzung für Rückstellung

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Darf ein Versicherungsvertreter, der von dem Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrages erhalten hat, im Hinblick auf die zukünftige Betreuungsverpflichtung Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands bilden?

Ist bei der Rückstellungsbildung zwischen dynamischen und nicht dynamischen Lebensversicherungsverträgen zu unterscheiden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB DAAAE-11214