BBK Nr. 4 vom Seite 149

Rückstellungen: Kosten für den Jahresabschluss

[i]Rückstellungen: Kosten für den Jahresabschluss NWB KAAAC-42910 Darf ein Unternehmen für die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses eine Rückstellung bilden? Die Antwort auf diese und weitere Fragen liefert Ihnen der Beitrag „Rückstellungen: Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten” in diesem Heft ab Seite 165. Über 150 weitere Kurzbeiträge zu den unterschiedlichsten Rückstellungen finden Sie in der NWB Datenbank.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie unter NWB KAAAC-42910.

Rückstellungen: Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten

[i]Niedersächsisches FG, Urteil vom 26. 5. 2011 - 14 K 229/09 NWB AAAAD-90651 Für freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen darf ein Unternehmen keine Rückstellungen bilden. Dies gilt nach dem nrkr. Urteil des FG Niedersachsen selbst dann, wenn es nach seinem Gesellschaftsvertrag zur Prüfung verpflichtet ist. Denn diese Pflicht ist nach Ansicht des FG nur als sog. Innenverpflichtung anzusehen, die sich das Unternehmen selbst auferlegt hat. Welche Aufwendungen rückstellungsfähig sind und wie sie [i]Keine Rückstellung für freiwillige Prüfungbewertet werden, lesen Sie ab Seite 165 in diesem Heft oder in der NWB Datenbank unter: NWB KAAAC-42910.

Rückstellungen von A-Z in Ihrer BBK

StB/WP Frank Zeidler und [i]Übersicht: Rückstellungen von A-Z NWB EAAAD-87369 StB Sonja Mißbach (Bergemann, Schönherr & Partner, München, www.bbsz.de) haben mehr als 150 Stichwörter zu einzelnen Rückstellungen erstellt oder bearbeitet. Die Texte helfen bei allen Zweifelsfragen – von der Abbruchverpflichtung bis zur Zuwendung.

In loser Folge stellen wir Ihnen in den kommenden BBK-Ausgaben einzelne Stichwörter des Werks „Rückstellungen von A-Z” aus der NWB Datenbank vor.

Ein Übersichtsdokument über alle 150 Rückstellungsstichwörter finden Sie auf der Startseite Ihrer Fachdatenbank NWB Rechnungswesen oder unter NWB EAAAD-87369.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Abbruchverpflichtung
Anpassungsverpflichtungen
Abfallbeseitigung
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Abfindungen
Arzneimittelhersteller
Abraumbeseitigung
Ärztemuster
Abrechnungskosten
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Abschluss-/Prüfungskosten
Aufhebungsverträge
Abschlussgebühren
Ausgleichsverpflichtung an Handelsvertreter
Altersfreizeit (Mehrurlaub)
Außenprüfung
Altersteilzeit
Aussetzungszinsen
Altlasten
Ausstehende Rechnungen
Altreifen
Avalprovisionen

Tabelle: Ausschnitt Buchstabe A aus Rückstellungen von A-Z

Fundstelle(n):
BBK 2012 Seite 149
NWB RAAAE-02026