Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 137 Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung

Clemens Kuhls (Januar 2012)

I. Allgemeines

1§ 137 sieht die erleichterte Möglichkeit der Verhängung eines Berufs- oder Vertretungsverbots im Anschluss an die zwar noch nicht rechtskräftige, aber aufgrund einer Hauptverhandlung ausgesprochene Ausschließung aus dem Beruf vor.

2Sie erfolgt in einer mündlichen Anschlussverhandlung mit denselben Verfahrensbeteiligten wie in der Hauptverhandlung; zu dieser mündlichen Verhandlung bedarf es aber anders als nach § 135 keiner besonderen Ladung; es reicht vielmehr die Terminladung zur vorausgegangenen Hauptverhandlung aus.

3Praktisch führt diese Möglichkeit zur vorläufigen Vollstreckbarkeit des auf Berufsausschließung lautenden Hauptsacheurteils.

4Das bedeutet, dass eine Maßnahme nach §§ 134, 137 ausgeschlossen ist, wenn das Hauptsacheurteil rechtskräftig ist, z. B. immer dann, wenn in der Revisionsinstanz ein auf Ausschließung erkennendes Urteil ergeht oder die Revision gegen ein auf Ausschließung lautendes Berufungsurteil verworfen bzw. zurückgewiesen wird.

5Nur im ersten und zweiten Rechtszug ist somit überhaupt ein Verfahre...

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