BGH Beschluss v. - I ZR 48/10

Leitsatz

Leitsatz:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: LG Düsseldorf, 38 O 185/07 vom OLG Düsseldorf, I-20 U 190/08 vom

Tenor

Das Senatsurteil vom wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es

1.

im Leitsatz eingangs statt

UWG § 6 Abs. 4 Nr. 2

richtig heißt

UWG § 6 Abs. 2 Nr. 4;

2.

in Randnummer 21 in der achten Zeile statt

§ 6 Abs. 2 Nr. 4 Fall 2 MarkenG

richtig heißt

§ 6 Abs. 2 Nr. 4 Fall 2 UWG;

3.

in Randnummer 24 in der siebten Zeile von unten statt

bei Vergleichen ihrer Tintenpatronen mit denen der Beklagten

richtig heißt

bei Vergleichen ihrer Tintenpatronen mit denen der Klägerin.

Fundstelle(n):
VAAAD-99357