Der Anhang nach BilMoG

2. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69532-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63572-4

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Der Anhang nach BilMoG (2. Auflage)

3. Erläuterungen zu den durch das BilMoG geänderten Anhangvorschriften

3.1 Neue Anhangangaben für kleine GmbH

3.1.1 Begründung einer Abweichung von der typisierten Nutzungsdauer beim Geschäfts- oder Firmenwert (§ 285 Nr. 13 HGB)

Nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB in der durch das BilMoG geänderten Fassung wird der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert im Wege der Fiktion zum zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenstand erhoben. Aufgrund dessen ist er nun stets aktivierungspflichtig und unterliegt den allgemeinen handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften. D. h., er ist gemäß § 253 HGB planmäßig sowie, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, außerplanmäßig abzuschreiben. Fällt der Grund für eine zuvor auf den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommene S. 32außerplanmäßige Abschreibung später weg, besteht ein striktes Zuschreibungsverbot (§ 253 Abs. 5 Satz 2 HGB).

Die bisherigen Wahlrechte zur Aktivierung bzw. sofortigen vollen Aufwandsverrechnung sowie zur Bewertung mittels pauschaler Abschreibungen (§ 255 Abs. 4 HGB a. F.) wurden gestrichen.

Vor diesem Hintergrund wird mit der Neufassung des § 285 Nr. 13 HGB nun verlangt, die bei einem aktivierten entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert angenommene Nutzungsdauer zu begründen, wenn sie mehr...