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NWB Nr. 52 vom Seite 4435

Petition zu Steuererklärungsfristen

[i]Grds. keine FristverlängerungGerade zum Jahresende erfahren viele Steuerberatungskanzleien schmerzlich, wie sehr die Haltung der Finanzverwaltung, grds. keine Fristverlängerungen über den 31. Dezember des Folgejahres hinaus zu gewähren, in die Kanzleiorganisation eingreift. Eine Verbesserung dieser Situation haben auch nicht die gleich lautenden Ländererlasse vom über Steuererklärungsfristen (BStBl 2011 I S. 1088) herzustellen vermocht.

[i]Petition beim Deutschen Bundestag eingereichtGegen die Praxis der Finanzverwaltung wehrt sich nunmehr die Kanzlei Pauly & Keltenich aus dem Verbandsbereich Köln mit einer Petition (Pet-ID 21259) „Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung für Selbständige” beim Deutschen Bundestag. Der Hauptpetent führt aus, dass Unternehmen und Selbständige regelmäßig bereits durch die Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse in ein enges Fristenkorsett von zwölf Monaten eingebunden seien. Gleichzeitig seien die steuerlichen Rechtsvorschriften im Laufe der letzten Jahre stetig komplizierter geworden, so dass ihre Anwendung durch die Unternehmen und ihre Steuerberater mehr Zeit erfordere. Hinzu kämen in zunehmendem Maße noch die Vorweganforderungen der Finanzämter. Daher, so das Petitum der Steuerberater, „möge der D...

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