Arbeitshilfe August 2012

Keine Steuerbefreiung für ein Fahrzeug, das nicht ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendet wird - Mustereinspruch

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Sind die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 4 KraftStG für das streitige Fahrzeug erfüllt, weil es ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendet wird und äußerlich für diesen Zweck erkennbar ist? - Führen etwaige Heimfahrten mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug als schädliche Nutzung zu einem Ausschluss von der Steuerbefreiung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB SAAAD-94530