Arbeitshilfe September 2013

Sonderzahlung an eine Zusatzversorgungskasse als vorweggenommene Umlage - Mustereinspruch

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Ist die Sonderzahlung eines Arbeitgebers an eine Zusatzversorgungskasse Arbeitslohn, weil sie der Verstärkung der Kapitalausstattung dient und somit eine vorweggenommene Umlage darstellt, oder ist sie, weil sie keinen Einfluss auf die Höhe der Leistungszusage hat und der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Sicherung der von ihm zugesagten Leistungen dient, wegen der fehlenden Bereicherung des Arbeitnehmers und wegen des fehlenden Veranlassungszusammenhangs mit dem Dienstverhältnis kein Arbeitslohn?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB BAAAD-92424