Gerd Kaehne, Gerhard Lenhoff, Peter Mann, Karsten Webel

Last-Minute-Check Verfahrensrecht

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61383-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59613-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Last-Minute-Check Verfahrensrecht (3. Auflage)

Abschnitt 5: Fristen, Termine und Wiedereinsetzung

I. Termine

78Ein Termin ist ein Zeitpunkt, an dem eine Handlung vorzunehmen ist oder eine Rechtsfolge eintreten soll.

Termine sind – unabhängig davon, ob sie auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen – einzuhalten, § 108 Abs. 5 AO. Allerdings kommt Terminen im Steuerrecht keine große Bedeutung zu.

Beispiel

Bei der Ladung zu einer mündlichen Auskunft an Amtsstelle (§ 93 Abs. 5 Satz 1 AO) handelt es sich um einen Termin, da die Auskunft nur zu diesem Zeitpunkt, hingegen nicht davor oder danach geleistet werden kann. Bei den in § 37 Abs. 1 EStG genannten Vorauszahlungsdaten handelt es sich hingegen – entgegen der Formulierung – nicht um Termine, da nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern in dem Zeitraum bis zum genannten Datum zu leisten ist.

II. Fristen

79Eine Frist ist ein Zeitraum, in dem Rechte ausgeübt oder nicht ausgeübt werden können oder Pflichten zu erfüllen sind und nach deren Ablauf rechtliche Folgen eintreten.

1. Fristarten

Es ist zu unterscheiden zwischen behördlichen und gesetzlichen Fristen.

Behördliche Fristen werden im Einzelfall von einer FinBeh nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 5 AO) gesetzt, Bsp.: §§ 222, 361 Abs. 2 AO.

Aus der Nichtbeachtung dieser behördlichen Fristen können sich u...